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Die LogoiX Service-Leistungen stehen juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen LogoiX nicht nutzen.
Ihre Anmeldung und Ihre Mitgliedschaft sind kostenfrei. Keine Jahresgebühren, keine Pauschalgebühren o.ä. Sie bezahlen ausnahmslos nur die an LogoiX beauftragten Leistungen.
Ihre Anmeldebestätigung wird an die E-Mail-Adresse versendet, unter welcher Sie sich angemeldet haben. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Anmeldung keinen Eingang der Bestätigungs-Mail verzeichnen können, nehmen Sie bitte unter office@LogoiX.com mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Prüfen Sie bitte vorher, ob möglicherweise Probleme bei Ihrem Internet-Dienstanbieter vorliegen.
Unter dem Punkt „Passwort vergessen“ können Sie sich einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes auf Ihre bei LogoiX hinterlegte E-Mailadresse zukommen lassen.
Sie benötigen Ihre LogoiX-Kundenummer*/oder die angemeldete E-Mailadresse und Ihr Passwort. *BITTE beachten Sie, dass bei Eingabe Ihrer Knd.NR nur Zahlen zulässig sind. (ohne "K" oder "F")
Geben Sie in die Login-Maske 1.) Ihre LogoiX-Kunden-Nr. (nur Zahlen zulässig) 2.) Ihr Passwort ein.
Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie sich unter dem Punkt "Passwort vergessen" einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes auf Ihre bei LogoiX hinterlegte E-Mailadresse zukommen lassen.
Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit in Ihrem Kundenportal unter "mein LogoiX" selbst ändern. Geben Sie hierzu beim Login Ihre Kundennumer (nur Zahlen) und Ihr Passwort ein.
Bitte beachten Sie, 1.) dass bei Änderung Ihrer E-Mailadresse diese NEUE E-Mailadresse, auch automatich Ihr "NEUER LOGIN-Zugang" zu Ihrem LogoiX-Kundenportal unter www.BilligerVersenden.com ist.
2.) dass ab dem Zeitpunkt der Änderung Benachrichtigungen, Informationen und Rechnungen zukünftig nur mehr an diese neue E-Mail-Adresse gesendet werden.
Um Ihren bei LogoiX registrierten Nachnamen ändern zu lassen, benötigen wir aus Sicherheitsgründen eine Kopie Ihres gültigen Lichtbildausweises mit Ihrem neuen Namen sowie einen Nachweis, welcher die Namensänderung belegt (z.B. Heiratsurkunde). Wir bitten um Zusendung per E-Mail an office@LogoiX.com unter Angabe Ihrer LogoiX-Kundennummer.
Eine Änderung des Firmennamens ist nur bei Einzelfirmen möglich. Bitte nehmen Sie hierzu per E-Mail (office@logoiX.com) Kontakt mit uns auf.
Sollte eine neue ATU-Nummer vergeben worden sein, handelt es sich finanzrechtlich gesehen um ein neues, eigenständiges Gewerbe. Hierbei dürfen wir Sie bitten, sich erneut als Firmenkunde zu registrieren. Bitte teilen Sie uns anschließend per E-Mail mit, ob das frühere Geschäftskonto geschlossen werden soll.
JA, Die Rechnung als elektronisch signierte PDF-Datei ersetzt vollinhaltlich die Papierrechnung (§11 UStG).
Mit dieser von uns nach den gesetzlichen Vorgaben signierten PDF-Datei sind Sie weiterhin ohne Einschränkungen zum Vorsteuerabzug berechtigt, so dass hier kein Unterschied zur bisherigen Form der Rechnungslegung besteht.
Auch gelten für die elektronisch signierten Dateien die selben Aufbewahrungsfristen, wie für Papierrechnungen und müssen MIT der jeweiligen Signatur elektronisch so archiviert werden, dass gewährleistet werden kann, dass diese Dateien im Falle einer Betriebsprüfung MIT der jeweiligen Signatur abgerufen werden können.
Diese elektronischen Rechnungen haben gegenüber papiergebundenen den Vorteil, dass sie aufgrund der elektronischen Speicherung leichter und platzsparender aufzubewahren sind.
Natürlich können Sie die Registrierung bei LogoiX kündigen. Bitte senden Sie uns hierzu eine E-Mail an office@logoiX.com. In diesem Fall wird Ihr aktiver Account deaktiviert/gesperrt. Eine Datenlöschung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Fristen. Es gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach deutschem Recht.
VOLKSBANK-RAIFFEISENBANK: Münchener Str. 63 (ca. 300m von LogoiX) SPARKASSE: Münchener Str. 3 (ca. 1200 m von LogoiX) POSTBANK: Münchener Str. 3 (ca. 2000 m von LogoiX) SPARDA Bank: Bahnhofstr. 6 (ca. 3000 m von LogoiX) COMMERZBANK: Hauptstr. 15 VOLKSBANK: Hauptstr. 9-11 HYPOVEREINSBANK: Hauptstr. 31
Alle Zahlungsmöglichkeiten finden Sie in Ihrem LogoiX-Kundenbereich; halten Sie dazu Kunden-Nr.& Passwort bereit. Gehen Sie bitte auf der 1. Seite Ihres Kundenbereichs zu "Kundenkonto" oder "Nachnahmekonto"(linke Seite) und klicken Sie auf "aufladen" Wählen Sie hier eine Zahlungsform aus.
SOFORTÜBERWEISUNG.de ist das Direkt-Überweisungs-Verfahren der Payment Network AG. www.sofortueberweisung.de
Sie führen online eine LogoiX-Kontoaufladung oder eine Bezahlung eines LogoiX-Auftrages per Überweisung von Ihrem Bankkonto wie in Ihrem Online-Banking durch. Ohne Risiko bezahlen! Sicher wie Online-Banking, TÜV-zertifiziert, versicherte Überweisung. Alles was Sie brauchen: Bankkonto in AT oder DE mit Online- bzw. Internet-Banking
Dauer: sofortige Gutschrift bei LogoiX erfolgt innerhalb von Sekunden
1.) Alle Ihre LogoiX-Rechnungen eines Monats werden durch LogoiX GmbH als Gesamtbetrag am 3. bis 5. Tag des Folgemonats von Ihrem verifizierten Bankkonto in Österreich oder Deutschland eingezogen.
2.) Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil, kann die LogoiX GmbH Finanzierungskosten aus Vorleistungen, in Höhe 0,8 % (jedoch mindestens 25 Cent)des einzuziehenden Lastschriftbetrages verrechnen. Die Abrechnung erfolgt am jeweiligen Monatsende.
3.) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass LogoiX bei einer unberechtigten Lastschrift-Rückbuchung eine Bearbeitungsentschädigung bis zu max. 15 EURO verrechnet.
LogoiX arbeitet mit einem automatischen IT-Banking-System. Damit LogoiX einen Überweisungsbetrag Ihrem Kundenkonto auch automatisch zuweisen kann, müssen Sie bei Ihren Online-Überweisungen an LogoiX im Feld "Verwendungszweck" unbedingt Ihren persönlichen LogoiX-Code angeben.
Ihren persönlichen(gleichbleibenden) "Verwendungszweck-Code" finden Sie in Ihrem LogoiX-Kundenbereich (links unten) unter "Verwendungszweck für Kontoaufladung"
Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil, kann die LogoiX GmbH Finanzierungskosten aus Vorleistungen, in Höhe 0,8 % (jedoch mindestens 25 Cent)des einzuziehenden Lastschriftbetrages verrechnen. Die Abrechnung erfolgt am jeweiligen Monatsende.
NEIN - die Anlieferung von Gefahrgüter an LogoiX ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Falle einer Missachtung ist der Empfänger im Schadensfall alleine dafür verantwortlich und haftbar.
1.) Lager-Standardtarif: Dieses Lager-Tarifmodell ist jenen LogoiX-Kunden zu empfehlen, welche in der näheren Umgebung von Freilassing od. Salzburg wohnen oder tätig sind und daher Ihre eingetroffen Sendungen i.d.R. "umgehend" oder "schnell" abholen können.
2.) Lager-Wochentarif: Dieses Lager-Tarifmodell ist jenen LogoiX-Kunden zu empfehlen, welche NICHT regelmäßig in der näheren Umgebung von Freilassing od. Salzburg tätig sind.
TIPP: Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie LogoiX in Ihrem Kundenbereich "Mein LogoiX" mit der Nachsendung Ihrer eingelagerten Sendung/en beauftragen.
a) Im Lager-Standardtarif berechnet LogoiX eine geringe Lagergebühr pro Lagertag und Gewicht/Größe einer Sendung inkl. einer E-Mailbenachrichtigung an Ihre angegebene E-Mailadresse (auch SMS- und/oder TELEFON-Benachrichtigung ist buchbar*).
b) Im Lager-Wochentarif berechnet LogoiX die Lagergebühr nach der Anzahl der Wochen und Gewicht/Größe einer Sendung inkl. einer E-Mailbenachrichtigung an Ihre angegebene E-Mailadresse (auch SMS- und/oder TELEFON-Benachrichtigung ist buchbar*). *optionale Services
Die Lagerpreise finden Sie unter: Deutsche Lieferadresse / Preise Lagerung oder unter http://www2.logoix.com/lagerung2.html
JA - standardmäßig werden Sie über das Eintreffen einer Sendung an Ihre LogoiX-Adresse mittels einer E-Mail benachrichtigt. Des Weiteren können Sie folgende beliebten direkten Benachrichtigungsformen im Kundenbereich "Mein LogoiX" auswählen: 1.) SMS* und/oder 2.) TELEFON* (persönlicher Anruf) *optionale Services
1 Lagerwoche sind 7 Folgetage* (nach dem Anlieferungstag) z.B. Von Montag bis inkl. folgenden Montag ist eine kostenpflichtige Lagerwoche *Sonn-& Feiertage sind Lagertage.
Beispiel: Anlieferung am Montag, den 4. Mai - die Abholung erfolgt am Montag, den 11. Mai: Sie bezahlen für 1 Woche - die Abholung erfolgt bis Montag, den 18. Mai: Sie bezahlen für 2 Wochen usw.
Bei diesem Tarifmodell werden der Anlieferungstag und der nächste Lagertag als nur 1 Lagertag berechnet; Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
Beispiel 1: Die Anlieferung erfolgt am Montag: - bei Abholung am folgenden Dienstag wird nur 1 Lagertag berechnet. - bei Abholung am folgenden Mittwoch werden 2 Lagertage berechnet usw.
Beispiel 2: Die Anlieferung erfolgt am Samstag: - bei Abholung am folgenden Montag wird nur 1 Lagertag berechnet. - bei Abholung am folgenden Dienstag werden 2 Lagertage berechnet usw.
JA - Sie können in Ihrem "mein LogoiX"-Kundenportal die gewünschte Lagersendung auswählen und zur Nachsendung an Ihre österreichische Heimatadresse freischalten. Zur Verrechnung kommen in diesem Fall: Lagerkosten (laut gewähltem Lagertarif) zzgl. der Nachsendekosten.
Beispiel Nachsendung AT: 2 kg Paket mit 2 Lagertagen Aktuelle Lagerkosten + 4,95 € Nachsendung = Gesamtpreis: 5,95 €
Handelt es sich bei der Anlieferung um Einzelsendungen mit gesonderten Sendungsnummern ist die LogoiX GmbH aus Gründen des Nachweises, aus Haftungsgründen und im Interesse seiner Empfänger verpflichtet, jede Einzelsendung extra zu buchen, zu kontrollieren, einzulagern und bei Übergabe oder Nachsendung an den rechtmäßigen Empfänger oder dessen Vertreter auch einzeln zu verrechnen.
Ausnahmen sind mehrere Einzelsendungen auf Paletten.
In der Regel werden übernommene und eingelagerte Sendungen von LogoiX nicht zurückgesandt. Jedoch kann der rechtmäßige Empfänger, bei Übernahme der angefallenen Lager- & Transportkosten, jederzeit an LogoiX den schriftlichen Auftrag auf Rückführung der Sendung (an Versender) erteilen.
Um eine Sendung bei LogoiX abholen zu können, benötigen Sie bzw. der von Ihnen (im Kundenlogin) berechtigte Stellvertreter einen Lichbildausweis und die LogoiX-Kundennummer.
Ihren Stellvertreter müssen Sie in Ihrem LogoiX-Kundenportal eintragen.
1.) Abholung durch abholberechtigte Stellvertreter: Sie können jederzeit andere Personen (Eltern, Freunde etc.) als "abholberechtigte" Personen in Ihrem Kundenportal eintragen und ändern, welche Ihre Sendungen abholen können. HINWEIS: LogoiX übergibt Sendungen ausnahmslos nur an die von Ihnen benannten "Abholberechtigten"! Lichtbildausweis bitte mitnehmen.
2.) Nachsende-Auftrag erteilen: Sollte Sie evtl. verhindert sein eine eingelagerte Sendung abzuholen, können Sie in Ihrem "mein LogoiX"-Kundenportal die gewünschte Lagersendung auswählen und zur Nachsendung an Ihre Heimatadresse freischalten. Zur Verrechnung kommen in diesem Fall: Lagerkosten (laut gewähltem Lagertarif) zzgl. der Nachsendekosten.
Beispiel Nachsendung AT: 2 kg Paket mit 2 Lagertagen Lagerkosten 1,00 € + 4,95 € Nachsendung = Gesamtpreis: 5,95 €
Angelieferte Sendungen ohne korrekte Angaben der LogoiX-Empfängerdaten können nicht zugeordnet werden. Diese Sendungen werden im Interesse ihrer Kunden von LogoiX übernommen und für eine spätere Findung als "NO NAME-Sendung" (unbekannter Empfänger) eingebucht!
Sollten Sie also eine Sendung schon seit mehreren Tagen vermissen, nutzen Sie bitte in Ihrem LogoiX-Kundenportal das Suchtool: -Lagersendung vermisst?- Loggen Sie sich hierfür in Ihr Kundenportal ein! Unter "Übersicht" (links), bei "Eingelagert", klicken Sie auf den Link "Lagersendung vermisst?"
1.) Bei Sendungsabholung 2.) Beim Service "Paket-Nachsendung"
1. Bei Abholung einer Sendung bei LogoiX GmbH in Freilassing muss der Kunde oder der berechtigte Stellvertreter einen amtlich gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
2. Wenn eine "Nachsendung" von eingelagerten/eingetroffenen Sendungen geordert wurde, ist vorab eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises per E-Mail an office@LogoiX.com zuzusenden.
Ausweispflicht bei Abholung von Sendungen am Kundenschalter in Freilassing: Wie auch bei der Herausgabe von hinterlegten Paketen am Postamt muss LogoiX sicherstellen, dass Sendungen nur an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Stellvertreter übergeben werden. In Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrem eigenen Schutz, damit keine fremde Person Ihre Sendungen bei LogoiX abholen kann oder Ihren LogoiX-Account missbräuchlich verwenden könnte, muss sich der Abholer einer Sendung ausweisen.
Ausweispflicht beim Service "Paketnachsendung": LogoiX stellt seinen Kunden eine Postanschrift am Firmenstandort in Deutschland/Freilassing zur Verfügung. Beim Service Paketnachsendung könnte der Empfänger einer Sendung für den ursprünglichen Versender/Händler anonym bleiben und LogoiX im Betrugsfall wegen Beihilfe verantwortlich gemacht werden (z.B. beim Kauf auf Rechnung). Daher muss LogoiX sicherstellen, dass die Identität des Empfängers nachgewiesen werden kann.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Verpackungsmaterial oder Leergut mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine kostenpflichtige Entsorgung durch die LogoiX ist gesondert zu beauftragen.
NEIN - Grundsätzlich empfehlen wir (auch in Ihrem Interesse), dass sich Ihre Freunde und Bekannten bei LogoiX selbst als Mitglied anmelden, da
1.) die Mitgliedschaft & Anmeldung ja kostenfrei ist. 2.) Sie evtl. den Versicherungsschutz verlieren könnten. 3.) Sie dadurch auch die Haftung & Verantwortung für diese Sendung übernehmen.
TIPP: Freunde & Bekannte können sich gegenseitig bei der Abholung unterstützen, wenn sie sich gegenseitig und namentlich als "Stellvertreter" (abholberechtigte Personen) im persönlichen Kundenportal "mein LogoiX" eintragen.
JA, vorausgesetzt Sie verwenden eine der beschriebenen 2 Möglichkeiten!
1.) Abholberechtigung: einmalig oder 2.) Abholberechtigung: dauerhaft
------------------------------------------------- 1.) E I N M A L I G E Abholberechtigung: -(nur möglich wenn eine Sendung bereits gelagert ist)
In Ihrem LogoiX-Kundenbereich bei "Lagerpakete" (links) klicken Sie auf den Link: "von einem Freund abholen lassen" Unser System versendet darauf hin automatisch einen LIX-CODE an die von Ihnen einmalig berechtigte Person. Zusätzlich erhält diese auch eine Anfahrtsbeschreibung.
-DER CODE IST NUR AN DEM TAG GÜLTIG, an dem Sie die Benachrichtigung versenden. Andernfalls müssen Sie einen neuen CODE versenden! H I N W E I S: Der aktuelle Tages-CODE ist unbedingt bei LogoiX/Freilassing vorzulegen. -------------------------------------------------
2.) D A U E R H A F T E Abholberechtigung: In Ihrem Kundenbereich, unter "Vertreter eingeben" (rechts unten), können Sie eine oder mehrere Personen eingeben oder ändern, welche Sie zu bestimmten Leistungen in Ihrem Namen, berechtigen:
1.) Berechtigung zur Abholung 2.) Berechtigung zum Versenden 3.) Berechtigung zum Zahlungsverkehr
Bitte weisen Sie Ihre berechtigten Stellvertreter bei beiden Varianten darauf hin, dass diese bei der Abholung Ihrer Sendung bei LogoiX/Freilassing einen amtl. gültigen Lichtbildausweis vorlegen müssen.
Wenn Sie in Ihrem LogoiX-Kundenbereich "NACHSENDUNG" auswählen, sendet Ihnen LogoiX alle angelieferten (transportsichere Verpackung vorausgsetzt) Sendungen an eine österreichische Adresse, z.B. Privatadresse, Büro oder Arbeitsstelle nach. Beachten Sie dabei bitte die FAQ-Frage: Was kann ich mir durch LogoiX nachsenden lassen?
1.) Sie müssen einmalig eine Kopie Ihres amtl. gültigen Lichbildausweises (Reisepass, Führerschein) an office@LogoiX.com senden!
2.) Wählen Sie in Ihrem Kundenportal die Leistung: "Lagerservice mit Paketnachsendung", werden die bei LogoiX angelieferten und transportgerechten Paketsendungen, i.d.R. umgehend an die angegebene österreichische Zustelladresse zugestellt.
GRATIS: Es werden keine Lagerkosten berechnet.
Es gilt die Tariftabelle 2 "Preise für Nachsendung".
HINWEIS: Gefahrengut und Güter welche unter Punkt 2.1 bis 2.11 (AGB für das Produkt: Lager-Service "postlagernd") angeführt werden, sind von der Paket-Nachsendung generell ausgeschlossen.
Die Haftung durch die LogoiX am Transport der Nachsendung, ist auf den "Verlust am Transportweg" bis max. bis 500.-€/pro Paket beschränkt.
Voraussetzung für die Durchführung "Lagerservice mit Paketnachsendung" ist ein ausreichendes Guthaben am LogoiX-Kundenkonto oder Zahlung im monatl. Lastschrift-Einzugsverfahren*. (*Freischaltung erfolgt durch Konto-Verifizierung).
Bei dem automatischen Nachsendungsauftrag werden i.d.R. keine Handlings- od Lagergebühren verrechnet. Sie zahlen: 1.) bei Standard-Paketsendungen werden lediglich die "Versandpreise für Nachsendung"
2.) bei Sperrgut, Großpaket & Paletten* berechnen Sie die Transportkosten bitte im Tarifrechner.
* Diese Sendungen können nur mit Speditionstransport durchgeführt werden, und werden auf Grund der höheren Transportkosten nicht automatisch nachgesendet sondern bis zur Ihrer Verfügung bei LogoiX eingelagert. Dazu erhalten Sie eine E-Mailbenachrichtigung mit Foto und den Größen & Gewichtangaben. Sie entscheiden nun selbst, ob die Sendung bis zur "Selbstabholung" durch Sie, eingelagert werden soll, oder Sie LogoiX beauftragen Ihnen die Sendung zuzustellen
Grundsätzlich können Sie sich alle Ihre transportsicher verpackten LogoiX-Anlieferung an Ihre österreichische Adresse nachsenden lassen.
1.) Standard-PAKETE (uneingeschränkt möglich)
2.) SPEDITIONSGÜTER* (eingeschränkt möglich) *Sperrgut, Großpaket & Paletten werden auf Grund der höheren Transportkosten immer zuerst eingelagert und nicht automatisch nachgesendet. Sie erhalten mit der E-Mailbenachrichtigung ein Foto und die Maß- & Gewichtangaben. Wenn Sie für diese Sendungen eine Nachsendung wünschen, benötigt LogoiX von Ihnen einen schriftlichen Transportauftrag.
Die automatische Nachsendung erfolgt an die in Ihrem LogoiX-Kundenbereich eingetragene österreichische Nachsende-Adresse.
Wenn Sie keine automatischen Nachsendeauftrag hinterlegt haben, können Sie eine (oder mehrere), schon eingelagerten Sendung/en auch nachträglich an eine bestimmte österreichische Adresse nachsenden lassen. Beachten Sie hierzu auch die FAQ-Frage:
a.) bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern b.) bei Sendungen, welche gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen c.)bei Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher und gegen Auslaufen geschützt ist. d.) wenn kein Identitätsnachweis erbracht wurde. HINWEIS: Ein gültiger EU-Reisepass oder EU-Personalausweis muss im Kundenportal hinterlegt sein!
2.2 Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen wie z.B. Einfuhrbestimmung, Drogen und Betäubungsmittel, Vertriebszulassung, Vertriebsverbot, jugendgefährdende Medien, Nationalsozialistische Artikel, Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten, Arzneimittel, die in Deutschland und Österreich nicht zugelassen sind, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dem § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen, Waffen und Waffenzubehör, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien und andere gesundheitsschädliche Stoffe, Waren die das Urheber- oder Markenrecht verletzen, etc. oder Sendungen deren Lagerung oder Nachsendung mit besonderen Auflagen verbunden sind oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
2.3 Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind.
2.4 Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
2.5 Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Auftraggeber sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;
2.6 Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen;
2.7 Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 2.500,00 EURO brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 5 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt.
Erfahrungsgemäß hatte dies meist folgende Gründe: • Der Absender hatte falsche Adressdaten angegeben. • Der Zusteller hatte keine Sendung. • Eigenhändige / persönliche Übergabe wurde vereinbart. • Anlieferung außerhalb der LogoiX-Öffnungszeiten
Ausgenommen Verbotsgüter, Gefahrgut und Sendungen aus "Nicht-EU-Mitgliedsstaaten", können Sie (fast) AllES an Ihre LogoiX-Lageradresse senden lassen. (bis max. 1000kg und L. 500cm pro Sendung)
Dies sind: Alle Arten von Versandpaketen, Sperrgüter, Paletten, Fahrräder, Motorräder, Markisen, Koffer, Umzugsgüter,etc. Bei besonderen oder größeren Güter (Blockhaus, PKW, Volladungen, u.ä.) kontaktieren Sie uns bitte vorab unter office@LogoiX.com.
Wenn Sie Waren bei (Online-)Versandanbietern mit der Zahlungsart „NACHNAHME“ bestellen oder diese Ihre Bestellung nur gegen Nachnahme liefern, ist der Lieferant bei Zustellung verpflichtet, den Nachnahmebetrag vom Sendungsempfänger mittels Barzahlung zu kassiern. Die Übernahme einer Nachnahme-Sendung durch LogoiX ist daher nur möglich,wenn Ihr LogoiX-Nachnahmekonto zum Zeitpunkt der Anlieferung über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
Ihr LogoiX-Nachnahme-Konto können Sie aufladen mittels 1.) Bank-Online-Überweisung 2.) mit dem Zahlungssystem „Sofortüberweisung“. 3.) per Barzahlung am Kundenschalter/Freilassing.
Haben Sie bei LogoiX die Zahlungsform „SEPA-Lastschrifteinzug“ hinterlegt, bedienen Sie damit lediglich die Serviceleistungen der LogoiX GmbH, jedoch nicht die Bezahlung von externen Einkäufen oder Bestellungen. Die Bezahlung von „Nachnahmen“ im Lastschrifteinzugsverfahren durch die LogoiX GmbH ist nicht zulässig.
Wenn Sie Waren bei (Online-)Versandanbietern mit der Zahlungsart „NACHNAHME“ bestellen oder diese Ihre Bestellung nur gegen Nachnahme liefern, ist der Lieferant bei Zustellung verpflichtet, den Nachnahmebetrag vom Sendungsempfänger mittels Barzahlung zu kassiern. Die Übernahme einer Nachnahme-Sendung durch LogoiX ist daher nur möglich,wenn Ihr LogoiX-Nachnahmekonto zum Zeitpunkt der Anlieferung über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
Ihr LogoiX-Nachnahme-Konto können Sie aufladen mittels 1.) Bank-Online-Überweisung 2.) mit dem Zahlungssystem „Sofortüberweisung“. 3.) per Barzahlung am Kundenschalter/Freilassing.
NEIN! Haben Sie bei LogoiX die Zahlungsform „SEPA-Lastschrifteinzug“ hinterlegt, bedienen Sie damit lediglich die Serviceleistungen der LogoiX GmbH, jedoch nicht die Bezahlung von externen Einkäufen oder Bestellungen. Die Bezahlung von „Nachnahmen“ im Lastschrifteinzugsverfahren durch die LogoiX GmbH ist nicht zulässig.
Standard-Briefe (bis 20 g) können (bis auf Widerruf) von LogoiX übernommen und kostenfrei ohne weitere Leistungen alphabetisch abgelegt werden. Es erfolgt keine Benachrichtigung an den Empfänger. Sollte ein Standard-Brief nicht nach spätestens 2 Wochen abgeholt werden, geht LogoiX davon aus, dass es sich um eine Werbesendung handelt. Der Brief wird der Entsorgung zugeführt.
Ja. Standard-Briefe (bis 20g) können (bis auf Widerruf)von LogoiX übernommen und kostenfrei ohne weitere Leistungen alphabetisch abgelegt werden. Es erfolgt keine Benachrichtigung an den Empfänger. Sollte ein Standard-Brief nicht nach spätestens 2 Wochen abgeholt werden, geht LogoiX davon aus, dass es sich um eine Werbesendung handelt. Der Brief wird der Entsorgung zugeführt.
Briefsendungen über 20g, Warensendungen, Einschreiben, Behörden- oder Mahnungen, Buchsendungen, Brief oder Kleinsendungen gegen Übergabe-Unterschrift durch LogoiX,etc. Diese o.g. Sendungen werden wie Paketsendungen behandelt und entsprechend den Service-Leistungen verrechnet.
Briefe & Sendungen, welche nach Anlieferung visuell als Werbesendungen erkannt werden, werden nicht eingebucht, sondern umgehend der Entsorgung zugeführt. Es entstehen dem Empfänger (bis auf schriftl. Widerruf) keine Kosten.
Da unvollständige Empfängerangaben meist nicht dem Empfänger angelastet werden können, und um seinen Kunden hohe Mehrkosten durch eine Annahmeverweigerung/Rücksendung zu vermeiden, wird LogoiX die Sendung i.d.R. als „Nicht zuordenbar“ übernehmen und als "NO NAME-Sendung" einlagern. Zur Sendungs-Identifizierung teilen Sie uns folgende Daten mit: 1. Sendungsnummer (wenn bekannt) 2. Versendernamen 3. Inhaltsbeschreibung 4. Ungefähre Größenangaben in cm
• keine LogoiX-KundenNR angegeben • die Kundennummer ohne Namen angegeben. • nur der Name „LogoiX“ angegeben • falsche Empfängerdaten angegeben • Empfängerangaben sind unleserlich
Nehmen Sie bitte vor Zustellung an Ihre LogoiX-Lieferadresse, mit dem Versender Kontakt auf und erteilen Sie ihm den Auftrag, die Auslieferung der Sendung zu STOPPEN. Bitte beachten Sie: Es ist nicht die Aufgabe von LogoiX GmbH logistic zusätzliche Aufwendungen für Fehl- oder Falschlieferungen externer Lieferanten, kostenfrei zu erbringen und haftet daher auch nicht für diese Sendungen.
Für die Leistungserbringung "Sendungsannahme auf Kundenwunsch verweigern" werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00 € (inkl. MwSt) an den Auftraggeber berechnet.
Grundsätzlich besteht Ihr Auftrag an LogoiX, Sendung welche mit Ihren Empfängerangaben an Ihre LogoiX-Lieferadresse angeliefert werden, auch anzunehmen. Es nicht die Aufgabe der LogoiX GmbH zusätzliche Aufwendungen für Fehl- oder Falschlieferungen externer Lieferanten kostenfrei zu erbringen und haftet daher auch nicht für diese Sendungen.
Nehmen Sie mit dem Versender Kontakt auf und klären Sie die Rücklieferung ab. In der Regel lässt ein Händler die Sendung dann bei LogoiX abholen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall die erbrache LogoiX-Leistung "Lagerservice" für Sie kostpflichtig ist!
JA, in bestimmten Fällen wird LogoiX die Annahme einer angelieferten Sendung verweigern. Zum Beispiel: -Sendung ist ersichtlich ein Totalschaden -Sendung entspricht nicht den AGB d. LogoiX -Sendung ist ohne korrekte Empfängerangaben oder -nach Kundenauftrag unter Angabe der Sendungs-Nr. (kostenpflichtig 5,00€) -auf begründeten Wunsch und bei Kostenübernahme des Versenders.
Für die Leistungserbringung "Sendungsannahme auf Kundenwunsch verweigern" (inklusive 3 Lagertage), werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von: bei Paketsendung 5,00 € / bei Speditionsgüter 11,00€ (inkl. MwSt) an den Auftraggeber berechnet. Für eine etwaige Rücklieferung ist nicht LogoiX haftbar zu machen.
LogoiX ist nicht haftbar für die angelieferte Sendungen auf Grund von: Zum Beispiel: -falsche Sendung -falsche Inhalt -für Verhalten zwischen Versender und Empfänger -falsche Bestellabläufe -nicht bestellter Ware -etc. Erbrachte LogoiX-Leistungen sind in jedem Fall kostenpflichtig.
Sollte eine Sendungsanlieferung länger als 1 Woche "überfällig" sein, stellen Sie bitte eine Suchanfage an LogoiX unter http://mein.logoix.com/cgi-bin/noname.pl. (Für den Login: Knd-Nr. und Passwort bereit halten)
LogoiX hat keinen Einfluss auf die Dauer der Transportzeiten externer Versender/Lieferanten und ist nicht verantwortlich für die Vollständigkeit der angelieferten Sendungen. Teilanlieferungen sind zulässig. Die Transportdauer und die voraussichtliche Anlieferungszeit an LogoiX, hängt ausschließlich von dem, vom Versender jeweiligen frei gewählten Paket- oder Speditionsunternehmen ab. Unseren Erfahrungen nach, können Sie aber i.d.R. davon ausgehen, dass die ausständige Sendung vom jeweiligen Zustellunternehmen in Kürze angeliefert bzw. nachgeliefert wird.
LogoiX hat leider keinen Einfluss auf die Vollständigkeit der angelieferten Sendungen. Teilanlieferungen sind zulässig. Unseren Erfahrungen nach, können Sie aber i.d.R. davon ausgehen, dass die ausständige Sendung vom jeweiligen Zustellunternehmen in Kürze angeliefert bzw. nachgeliefert wird. Andernfalls sollten Sie mit dem Versender Kontakt aufnehmen und dies mit ihm abklären.
NEIN NICHT ZULÄSSIG sind Anlieferungen aus sogen. Drittländern (nicht EU). Da der Sendungsempfänger gleichzeitig Abgabenschuldner für Zoll- und Einfuhrabgaben ist, werden diese vom dt. Zoll abgefertigten Sendungen i.d.R. nur an eine in Deutschland gemeldete Wohnsitz-Adresse -jedoch nicht an eine Lageradresse ausgeliefert!
WICHTIG Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten geben Sie unbedingt Ihre gemeldete Wohnsitz-Adresse an.
Sendungen, die im Postverkehr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht oder aus diesem ausgeführt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Mehr nützliche & wichtige Informationen unter http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html Die zentrale Auskunftsstelle im Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) beantwortet alle Ihre Fragen "rund um den Zoll". http://www.zoll.de/infocenter/index.html
Folgende Verbotsgüter/ verbotene Güter dürfen nicht angeliefert werden: 1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut),Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen;
5. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten;
In Ihrem LogoiX-Kundenbereich gehen Sie bitte bei "Lagerpakete" (rechte Seite) auf "ansehen". Klicken Sie den Button "Nachsendung". Geben Sie nun die Adresse ein, an welche die eingelagerte Sendung zugestellt werden soll. Sie ersehen nun den Gesamtpreis (Lager- & Versandkosten). Sie bezahlen von Ihrem LogoiX-Kundenkonto (ausreichendes Guthaben vorausgesetzt) oder per Lastschrifteinzug und die Sendung wird Ihnen in Kürze zugestellt.
1.) Entweder von Ihrem LogoiX-Kundenkonto, oder 2.) im Lastschrift-Einzugsverfahren.
Ihr LogoiX-Kundenkonto: Um den Service durchführen, bzw. verrechnen zu können, ist ein Guthaben Voraussetzung.
So lade ich mein LogoiX-Konto auf: a.) mit www.sofortueberweisung.de ist innerhalb weniger Sekunden das Geld auf Ihrem Konto. b.) mit "Online-Banking" (Dauer 1-3 Werktage)
Weitere Infos, siehe unter: * Was ist SofortÜberweisung.de? ** Mein LogoiX-Konto mit Online-Banking aufladen, was muß ich beachten?
Mehrere Einzelanlieferungen als neuverpacktes Sammelpaket weiterzuleiten ist leider nicht möglich. Erklärung: Beim Service "NACHSENDUNG an eine österreichische Adresse" ist LogoiX aus Haftungsgründen, bzw. bei Aufrechthaltung des Versicherungsschutzes verpflichtet, jede (bedingungsgerechte) angelieferte Einzelsendung zu erfassen und auch im gleichen Zustand der Anlieferung als Einzelsendung an den Empfänger zu versenden/nachzusenden. EMPFEHLUNG: Versuchen Sie bei Bestellungen mit dem Verkäufer von mehreren Artikeln zu vereinbaren, dass dieser den Versand als transportsicher verpackte „Einzelsendung" ausführt. Nur dies schützt Ihre Interessen im Schadensfall auch am Transportweg der Nachsendung.
Um den Gesamtpreis zu erfragen, gehen Sie in Ihr LogoiX-Kundenportal unter www.LogoiX.com. - bei Button "Lagerpaket" (links) - klicken Sie bitte auf "ansehen" - danach klicken Sie auf das Sympolpaket mit dem grünen Pfeil - geben Sie nun Ihre Nachsendeadresse ein - Sie erhalten den Gesamtpreis für die Lager- und Versandkosten
Vorausgesetzt Sie verfügen über ein ausreichendes LogoiX-Kontoguthaben, können Sie den Nachsendeauftrag sofort starten, andernfalls wählen Sie eine der angebotenen Zahlungsformen und starten danach den Nachsendungsauftrag.
NEIN Ein Nachsendung ist nur gegen Unterschrift bei Übernahme/Zustellung möglich. Da dies im System bei "Post.24 Paketautomat" nicht gewährleistet ist, kann LogoiX GmbH aus Haftungsgründen und zum Schutz der Interessen des Empfängers keine Nachsendungen an einen Post.24 Paketautomat durchführen.
Bei LogoiX angelieferte Standardpakete (quaderförmig, max. 30 kg und max. 100x60x60 cm) werden am gleichen Tag bei LogoiX abgefertigt und an die in Ihrem LogoiX-Kundenportal hinterlegte "Nachsende-Adresse" mit einer Regellaufzeit von 1-2 Werktage geliefert.
Die Nachsendung an Wunsch-Postfilialen bzw. Wunsch-Abholstationen ist in Österreich prinzipiell möglich. Da die Zustellung an jene Filialen nur durch die österr. Post möglich ist, wir aber bei unförmigen/sperrigen/schweren Sendungen mit GLS/Spedition nachsenden, besteht die Gefahr, dass eine Sendung somit unzustellbar ist und kostenpflichtig an Ihre LogoiX-Adresse retourniert wird. Sollten Sie jedoch nur quaderförmige Standard-Pakete bis max. 100 x 60 x 60 cm und max. 30 kg über Ihre LogoiX-Adresse beziehen, sind in der Regel keine Probleme zu erwarten.
JA (mit Einschränkung) Sperrgut, Großpakete & Paletten werden aufgrund der höheren Transportkosten immer zuerst eingelagert und nicht automatisch nachgesendet. Sie erhalten mit der E-Mail-Benachrichtigung ein Foto und die Maß- & Gewichtangaben. Wenn Sie für diese Sendungen eine Nachsendung wünschen, benötigt LogoiX von Ihnen einen schriftlichen Transportauftrag.
! -Natürlich können Sie diese Sendung auch selbst abholen. ? -Evtl. Transportkosten berechnen Sie im Tarifrechner
"Paketversand mit BRING in - Post" bedeutet, dass Sie Ihre (EU-weiten) Paketversendungen bei einer Filiale der österreichischen Post oder deutschen Post/DHL zum eu-weiten Versand einliefern/abgeben können.
--> von Österreich nach Deutschland --> von Deutschland nach Österreich (nur für Kunden mit Wohn-/Firmensitz in Deutschland) oder von Österreich/Deutschland in ausgewählte EU-Länder.
Die Verrechnung erfolgt erst beim Paketdurchlauf im Verteilerzentrum der LogoiX in Freilassing. ***BRING in-Sendungen welche zwar "online" erstellt aber nicht bei der Post eingeliefert wurden, werden daher auch nicht verrechnet!
Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, England, Irland, Spanien, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Kroatien, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulagrien, Rumänien, Slowenien, Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Litauen, Lettland. Ein Versand an europäischen Inseln oder Sondergebiete wie z.B: Kanaren, Balearen, Kanalinseln, Vatikan, San Marino, Monaco, etc. ist nicht oder nur gegen Aufpreisen möglich. TIP: Prüfen Sie die Preise nach Land + PLZ im LogoiX-Tarifrechner!
Ab LogoiX/Freilassing ist ein Speditions-Transport in folgende Länder möglich: Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Großbritanien. Speditionstransporte an europäische Inseln (z.B: Kanaren, Balearen, engl. Kanalinseln. etc.) oder Sondergebiete (z.B. Kanalinseln, Vatikan, San Marino, Monaco, etc.) sind nicht möglich. TIP: Prüfen Sie die Preise nach Land + PLZ im LogoiX-Tarifrechner!
Deutschlandweiter Versand* inkl. Verpackung: Sie bringen die Kompletträder zu LogoiX/Freilassing, -den Rest erledigen wir. *(ausgenommen dt. Inseln)
Auftragserteilung nur in Ihrem Kundenbereich unter "LogoiX online Versandetikett" möglich: 1.) Adresse eingeben, 2.) bei Verpackung: zB. "Reifen mit Felgen" wählen 3.) Anzahl wählen: zB. "4" 4.) Barcode-Etikett ausdrucken, und auf die Felge kleben. 5.) zu LogoiX nach Freilassing in der "Speditions-Annahme" abgeben. 6.) Bezahlung: BAR oder mit "Online-Zahlungs-Systemen.
JA, in der Zentrale bei LogoiX, Wasserburgerstr. 50a, 83395 Freilassing, (nächst Salzburg) bieten wir Ihnen gerne unseren preiswerten Verpackungsservice an.
- Verpackungsmaterialien können Sie ebenfalls am LogoiX Kundenschalter / Freilassing erwerben.
Der Verpackungspreis richtet sich nach Art wie Pakete oder Paletten, und der Größe einer fertigen Verpackung (inkl. aller Verpackungsmaterialien): S: €3,50 (bis 35cm längste+kürzeste Seite) M: €5,50 (bis 50cm längste+kürzeste Seite) L: €6,50 (bis 80cm längste+kürzeste Seite) XL: €8,50 (bis 100cm längste+kürzeste Seite) XXL: €10,50( bis max. Gurtmaß)
Palette + Sperrgut < 1cbm: min. €14,90 (je nach Aufwand) Palette + Sperrgut > 1cbm: min. €19,90 (je nach Aufwand)
SAM-PAK steht für Sammelpaket - Sie sparen bis zu 60% Versandkosten, wenn Sie mehrere Kleinsendungen nach Deutschland* oder EU-weit versenden möchten.
Sie legen Ihre fertig verpackten und mit einem LogoiX online-Versand Etikett versehenen Sendungen in einen Überkarton (quaderförmig, max. 120x60x60cm), bringen das vor-frankierte Versandetikett an, und geben das Sammelpaket einfach bei der nächsten Postfiliale oder Postpartner ab.
Das Sammelpaket gelangt zu LogoiX, wird dort geöffnet und die Einzelsendungen versendet.
Die Schritte im Einzelnen: 1.) Einzelsendungen verpacken und mit einem LogoiX online-Versand Etikett versehen 2.) die Einzelsendungen in einen oder mehrere Überkartons (Sammelpaket) verpacken 3.) Sammelpaket mit LogoiX Paketmarke versehen und beim nächsten Postamt/Postpartner aufgeben 4.) Sammelpaket gelangt zu LogoiX und Ihre Einzelsendungen werden versendet
Am Postamt müssen Sie nichts bezahlen!
Die Verrechnung erfolgt per monatlichem Lastschrifteinzug von Ihrem Bankkonto; die Kosten je Sammelpaket betragen 9,95 EUR (inkl. MwSt).
Nicht verwendete Versandetiketten verfallen automatisch und werden nicht berechnet!
JA, nach Deutschland. Verwenden Sie in diesem Fall in Ihrem Kundenbereich den Service "BRING in" (mit Abgabe beim Postamt) NEIN, in Österreich-national und in andere EU-Länder ist ein Nachnahme-Versand nicht möglich. NEIN, mit dem Service "Versand mit Hausabholung" ist Nachnahme nicht möglich.
VERSENDEN: Sie können über LogoiX Pakete bis 31,5 kg und max. 360 cm Gurtmaß, Autoreifen und Ski versenden.
NACHSENDEN: An Ihre österr. Wohnadresse können Sie sich sämtliche bei LogoiX angelieferte Sendungen (Pakete, Paletten und Speditionsgüter bis 500 kg)nachsenden lassen.
Bei Paketen muss die Ware in einem Karton verpackt sein, dieser muss grundsätzlich quaderförmig sein. Erfüllt eine Sendung diese Bedingungen nicht, wird sie als Sperrgut betrachtet – und kann nicht mehr als Paket (zum Paketpreis) befördert werden, selbst wenn sie das maximale Paketmaß und –gewicht nicht überschreitet. Runde Sendungen, Sendungen mit unebenen Flächen; Sendungen, die mit Holz, Kunststoff, Stoff, Metall verpackt sind, gelten als Sperrgut. Auch Sendungen, die nur mit Karton umwickelt sind, werden nicht als "Paket" angesehen. Achten Sie beim Paketversand darauf, dass die Anforderungen für Pakete erfüllt sind, weil ansonsten die Abholung oder der Weitertransport vom Versandunternehmen verweigert wird bzw. ein Sperrgutzuschlag fällig wird.
LogoiX arbeitet als "FREIER Versandanbieter" mit namhaften Paketlieferanten europaweit zusammen. Hier ein Auszug aus unserem Portfolio an Transport-/Paketpartnern: Paket: DHL, Deutsche Post, Hermes, Österr. Post, GLS, DPD, etc.
Kann ich einen bevorzugten Lieferanten wählen? NEIN. Entscheidend für die Wahl des Lieferanten ist die Transportart, Sendungsformen wie Paket, Sperrgut oder Paletten, max. Größe, max. Gewichte, max. Gurtmaße, das Preis-Leistungsangebot und unterschiedliche Zusatzprodukte wie, Nachnahme, Transportversicherung, Express, Terminzustellung und das Versand-/Zustell-Land.
Eine Paketzustellung an eine Deutsche Insel ist bis max. 50 kg möglich. PREISGESTALTUNG: Quaderförmig verpackte Paketsendungen bis 31,5 kg und max. Paket-Maßen von 60 x 60 x 120 cm, sind in der Regel OHNE Insel-Aufpreis.
INFO: Für "Nicht quaderförmige" verpackte Pakete oder größere/schwerere Pakete über 31,5 kg bis max. 50 kg wird der Insel-Aufpreis verrechnet.
Große, sperrige Güter oder Paletten werden in der Regel mittels LKW transportiert. Dabei spielt das Volumengewicht bei der Preisberechnung eine wichtige Rolle. So benötigen z.B. 500 kg Federn wesentlich mehr Laderaumvolumen im LKW als 500 kg Blei. Daher wird bei Speditionen entweder das tatsächliche Gewicht oder das Volumengewicht abgerechnet - je nachdem, welches höher ist.
Das Volumensgewicht berechnet sich:
• z.B LogoiX-Spedition: innerhalb AT
Länge (m) x Breite (m) x Höhe (m) x 150= kg Volumensgewicht ---------------------------------------------------------------------------
Um Ihnen die Berechnung zu vereinfachen, wird für Sie sowohl im Versandrechner als auch bei Auftragserteilung das Volumengewicht automatisch ermittelt.
Das Gurtmaß beschreibt die max. Paketgröße im Service "Paketversand mit europaweitem Abholservice". Das max. Gurtmaß darf hier 300cm nicht überschreiten, und wird wie folgt berechnet: Summe aus Paketumfang plus der längsten Seite. (2x Breite + 2x Tiefe + längste Seite).
Zum Beispiel: Paket 1: Paket-Breite= 20cm, Paket-Tiefe=30cm, Paket-Länge= 200cm, das Gurtmaß beträgt hier 300cm KORREKT!
Paket 2: Paket-Breite= 60cm, Paket-Tiefe=60cm, Paket-Länge= 60cm, das Gurtmaß beträgt hier 300cm. KORREKT!
Paket 3: Paket-Breite= 70cm, Paket-Tiefe=80cm, Paket-Länge= 120cm, das Gurtmaß beträgt hier 420cm. FALSCH!
Hier die Regellaufzeiten nach Sendungsübergabe an den Paketdienstleister:
- Versand vom LogoiX-Schalter: 1 bis 2 Werktage nach DE, AT (2-4 Werktage EU-weit) - Nachsendung nach AT: 1 bis 2 Werktage - Versand mit BRING-in Post: 2 bis 3 Werktage nach DE, (3-4 Werktage EU-weit)
Eine Regellaufzeit kann wie folgt beschrieben werden: Die Regellaufzeit im Versand/Transport ist die Laufzeit einer Sendung, ab Übergabe an den Transporteur bis zum Empfänger im bestmöglichem normalen Ablauf und ohne weiterer Hindernisse.
Den Namen des durchführenden LogoiX-Transportpartners ersehen Sie auf Ihrer Versand-/Transportrechnung oder durch Eingabe der LIX-Nummer unter Track&Trace auf dieser Website.
1. Ja, vom LogoiX-Kundenschalter in Freilassing können Sie Pakete und Speditionsgüter nach Deutschland und Österreich gegen Nachnahme versenden. 2. Ja, mit dem LogoiX-"BRING IN-Paket" von Österreich nach Deutschland: Nach erteiltem LogoiX-Online-Auftrag unter "BRING IN" können Sie Ihre Pakete bis 31,5kg gegen Nachnahme nach Deutschland versenden. Diese Sendung/en können Sie ganz bequem bei einem österr. Postamt oder österr. Postpartner einbringen.
1. Im Paketversand: ca. 1-2 Woche nach erfolgreicher Übergabe an den Empfänger. 2. Im Speditionstransport: ca. 2-3 Wochen nach Übergabe an den Empfänger.
Bitte beachten Sie folgende Unterschiede: 1. AT national: JA, im Paketversand automatisch versichert bis max. 2498,00€ je nach Nachnahmebetrag. 2. DE national: JA, im Paketversand automatisch versichert nur bis 500,00€/p.Paket. Bei einem Nachnahmewert über 500,00€ empfehlen wir eine preiswerte Paket-Höherversicherung abzuschließen. 3. Im Speditionstransport: NEIN, wir empfehlen eine preiswerte Transportversicherung abzuschließen.
Ja, im Speditionstransport DE, AT, DE/AT, AT/DE NEIN, im Paketversand mit Direkt-Abholung. Wann ist ein Versand gegen Nachnahme möglich? im Paketversand DE, AT, bei: 1. Abgabe am LogoiX-Kundenschalter/Freilassing bis max.50kg/p.Paket 2. BRING IN- österr. Post nach DE bis 31,5kg/p.Paket 3. Speditionstransport vom LogoiX-Logistikzentrum/Freilassing bis max. 2000kg/p.Sendung
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten, ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen; 5. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 6.000,- EURO brutto;
6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten; 7. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten. 8. Sendung welche nicht ausreichend gegen Verlust und Beschädigung geschützt, verpackt sind.
Als Versand-/Einlieferngsnachweis gilt Ihre LogoiX Rechnung. Auf Ihrer Versand-/ Transportrechnung werden die Daten der einzelnen Positionen dargestellt. Mit Sendungsnummer, Versanddatum, Versender- & Empfänger-PLZ, dem Gewicht und evtl. die Maße der Sendung. Bei einem LogoiX-Online-Versand können (auf Ihren Wunsch hin) auch die genauen Adressendaten des Empfängers angeführt werden
Wenn Sie nachträglich einen Versandnachweis benötigen, aber die Rechnung nicht mehr zur Hand haben, gehen Sie bitte in Ihren Kundenbereich "mein LogoiX" und drucken sich die Rechnung ganz einfach aus. (PDF signiert) Ein Rechnungsrückblick ist bis zu 12 Monate möglich,
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Sendungsverfolgung im "mein LogoiX" Kundenbereich unter LogoiX Track & Trace einzuleiten. Evtl. kam es zu Hindernissen bei der Paketzustellung.
NEIN, eine freie Lieferantenwahl ist nicht vorgesehen, da ausgehend dafür verschiedenste systemkonforme Kriterien maßgeblich sind: u.a. wie Anlieferungs-/Übergabezeit, Empfängerart, Verfügbarkeit eines Transportpartners, optionale Services, Sendungs-Maße, -Gewicht & -Form, Versender-/Empfänger-PLZ, Zustellungsqualität, Preis/Leistung, u.v.m.
Die LogoiX Versandprodukte haben Zustell-Zeiten von 9:00 bis 17:00Uhr. Beachten Sie bitte, dass Sie während des Zustellzeitraums vor Ort sein sollten.
Sie können gerne eine alternative Zustell-Adresse angeben, z.B. die Ihres Nachbarn oder Nachbar-Firma. Sollten Sie während des Zustellzeitraums kurzzeitig nicht vor Ort sein, können Sie an Ihrer Haustür einen unterschriebenen Zettel mit einem Hinweis (an den Nachbarn abgeben) oder einer Abstellgenehmigung anbringen. Sie können die Ware dann z.B. in Ihre Hofeinfahrt, Carport, Garage, o.ä. stellen lassen. Wir empfehlen in einem solchen Fall aber einen Nachbarn zu bitten, für Sie die Sendung zu übernehmen. Bringen Sie auch hier einfach an Ihrer Haustür für den Fahrer gut sichtbar einen Zettel an, damit dieser weiß, wo er klingeln muss.
Im Speditionstransport wird die Sendung i. d. R. bis "zur ersten verschlossenen Tür" bzw. "frei Bordsteinkante" geliefert. Eine Zustellung direkt bis in die Wohnung ist nicht möglich.
Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass der Empfänger im Zustellzeitraum nicht erreichbar ist, so können Sie die Empfängeradresse auch ändern. Die Sendung kann zum Nachbarn/zum Arbeitsplatz des Empfängers zugestellt werden.
Wenn im Zustellzeitraum – auch kurzzeitig – der Empfänger nicht vor Ort sein kann, so sollte er einen Nachbarn bitten, die Sendung anzunehmen. An der Haustür/bei den Klingeln muss gut sichtbar ein Zettel angebracht werden, auf dem steht, an wen sich der Fahrer wenden soll.
Es ist auch möglich, der Spedition eine Abstellerlaubnis zu erteilen. Außen an der 1. verschlossenen Haustüre/Gartentüre muss gut sichtbar ein Zettel angebracht werden, sodass der Fahrer den Zettel nach der Zustellung als Nachweis mitnehmen kann. Auf der Abstellerlaubnis muss stehen, welche Ware abgestellt werden darf (Warenbeschreibung anführen), oder wohin die Ware gestellt werden soll (z.B. in die Garage, vor die Haustür). Zudem muss die Abstellerlaubnis mit Datum und Namen versehen und unterschrieben sein.
Eine Leerfahrt ist eine vergebliche Anfahrt zur Abhol- bzw. Lieferadresse. Eine Leerfahrt kann entstehen, wenn während des Abhol- bzw. Zustellzeitraums niemand angetroffen wird, sodass der Fahrer unverrichteter Dinge wieder fahren muss. Zudem kann eine Leerfahrt entstehen, wenn die Ware noch nicht zur Abholung bereit steht, z.B. wenn sie nicht transportsicher verpackt ist oder nicht ebenerdig bereit steht. Eine Leerfahrt wird LogoiX vom Dienstleister in Rechnung gestellt und an den Auftraggeber weiterbelastet. Die Kosten hierfür liegen bei circa 17,00 EUR netto.
Speditionen und Paketdienstleister befördern die Waren in der Regel ebenerdig von Haustür zu Haustür. Eine Abholung oder Zustellung von Speditionsgüter wie z.B. Waschmaschine, o.ä., in/von obere Stockwerke ist nicht möglich.
Als Versender sind Sie dafür verantwortlich, dass die Waren ebenerdig ohne Abtransport über weitere Treppen abgeholt werden können. Beim Empfänger wird die Sendung ebenerdig bis zur ersten verschlossenen Tür transportiert.
Sehr schwere und sehr sperrige Waren, die von einer Person nicht getragen werden können, müssen zum Transport auf einer Palette festgezurrt werden. TIP: Nach gebrauchten Einwegpaletten und guten großen Kartons kann man bei Bau- & Großmärkten oder beim Elektrohändler fragen.
PAKET-VERSAND national DE + AT: - Die ZUSTELLUNG erfolgt 1-2 Werktage* nach Abholung. Zustellzeit: 9 bis 17 Uhr
PAKET-VERSAND europaweit: Die ZUSTELLUNG erfolgt i.d.R. 2-4 Werktage nach Abholung. Zustellzeit: 9 bis 17 Uhr
SPEDITIONS-TRANSPORT NACHSENDUNG national AT: - Die ZUSTELLUNG erfolgt in 2-3 Werktage* nach Abholung. Zustellzeit: 9 bis 17 Uhr -------------------------------------------- * Regellaufzeit (i.d.R.)= Abkürzung für: "In der Regel"
Ausgenommen von den genannten Regelzeiten sind Verzögerungen durch Hindernisse seitens des Versender/Empfängers
1.) PAKETVERSAND: Die Eingabemaske für die Paketverfolgung finden Sie in der rechten roten Navigationsleiste "Tracke&Trace" auf der Website. Hierzu geben Sie bitte Ihre Auftragsnummer (LIX-.......) od. die Paketnummer ein und klicken "OK". Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu Ihrer Paketsendung.
2.) SPEDITIONSTRANSPORT: Bei diesem Service ist ein Online-Tracking nicht möglich. Sollte sich die Abholung oder Zustellung eines Speditionsgutes länger als 3 Werktage verspäten nehmen Sie bitte mit unserem Kundenservice Kontakt auf. E-Mail: office@LogoiX.com oder Telefon: +49 (0)8654 773016
1.) Im Paketversand: In der Regel sind 2 Abholversuche und 2 Zustellversuche pro Paketsendung kostenfrei. Bei Zustellung gilt: Nach erfolglosen 2maligen Zustellversuchen wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Sie können dann (i.d.R. bis max. 7 Tage) die Paketsendung in der nächsten Filiale des Zustell-Lieferanten abholen, andernfalls geht die Sendung an den Versender zurück.
2.) Im Speditionstransport: Kostenfrei erfolgt nur 1 Abholversuch und 1 Zustellversuch. Weitere Anfahrten sind kostenpflichtig für den Auftraggeber. Lesen Sie bitte mehr zum Thema: Leerfahrten, unter: "Was versteht man unter einer Leerfahrt?"
1.) Bei Paketzustellung oder 2.) bei Speditionszustellung 1.) Bei Paketzustellung gilt: In der Regel werden 2 kostenfreie Zustellversuche unternommen. Bei Zustellung gilt: Nach erfolglosen 2maligen Zustellversuchen wird eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Sie können dann (i.d.R. bis max. 7 Tage) die Paketsendung in der nächsten Filiale des Zustell-Lieferanten abholen, andernfalls geht die Sendung an den Versender zurück.
2.) Bei Speditionszustellung gilt: Bitte teilen Sie uns per E-Mail an office@LogoiX.com (mit Angabe der Auftragsnummer und/oder der Versenderdaten) mit, dass eine Speditions-Zustellung gescheitert ist. Nennen Sie uns bitte einen neuen Zustelltag. Wir bestätigen Ihnen umgehend per E-Mail einen neuen Zustelltermin.
Wenn durch die gescheiterte Zustellung eine Leerfahrt entstanden ist, entstehen Mehrkosten, die uns vom Dienstleister in Rechnung gestellt und an den Auftraggeber weitergegeben werden. Lesen Sie bitte hierzu auch die Infos unter: Was versteht man unter einer Leerfahrt?"
1.) Annahmeverweigerung einer Paketsendung: Die Paketsendung wir an den Absender (evtl. an Logoix) zurück geliefert. Die dabei evtl. entstehenden Rücksendekosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
2.) Annahmeverweigerung einer Speditionslieferung: Bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger wird der Auftraggeber durch LogoiX informiert. Sie können dann mit dem Empfänger Kontakt aufnehmen und über eine weitere Vorgangsweise oder Lösungsfindung entscheiden. Andernfalls wird die Ware nach ca. 7 Lagertagen wieder zum Versender zurück transportiert. Die dabei entstehenden Lager- & Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Ein Paket-Versand an eine Packstation ist mit folgenden Einschränkungen möglich: - Art: Pakete bis 31,5 kg - max. Paketmaße: 100x60x60cm - Form: quaderförmig
Die Anschrift muss wie folgt lauten: Name: Empfänger Ansprechpartner: POSTNUMMER PLZ/Ort: entsprechend der Packstation-Anschrift Strasse: "Packstation" Hausnummer: Nummer der Packstation
Beispiel: Hans Muster 1234567890 83395 Freilassing Packstation 104
Ein Paket-Versand an eine Abholstation oder Postfiliale in AT ist mit folgenden Einschränkungen möglich: - Art: Pakete bis 31,5 kg - max. Paketmaße: 100x60x60cm - Form: quaderförmig
Die Anschrift muss wie folgt lauten:
Name / Firma: Wunsch-Abholstation Ansprechperson: Name des Empfängers Straße: Straße der gewünschten Abholstation PLZ / Ort: PLZ / Ort der gewünschten Abholstation Telefon / E-Mail: für Verständigung über den Paketeingang
Grundsätzlich JA. Alle Sendungen müssen in einem rechteckigen Karton transportsicher verpackt sein - es sei denn, Sie versenden Ihre Pakete mit unserem Speditions-Transport. Beim Speditions-Transport muss die Ware entweder auf einer Euro- oder Einwegpalette stehen oder mit einem Hubwagen transportierfähig (Stückgut) sein.
Richtiges Verpacken ist beim Paketversand besonders wichtig: Pakete müssen einen theoretischen Sturz aus 80 cm Fallhöhe schadlos überstehen können.
Verwenden Sie bitte immer: 1.) eine Innenverpackung (Karton) mit stoßabfangenden Füllmaterial aus z.B. Styropor, Luftpolster etc. UND 2.) eine Außenverpackung aus stabilem Karton.
- Unter der Voraussetzung, dass Sie das Transportgut zu LogoiX, Wasserburgerstr. 50a, 83395 Freilassing, (nächst Salzburg) bringen könnten, bieten wir Ihnen gerne unseren preiswerten Verpackungsservice an.
- Benötigte Verpackungsmaterialien können Sie ebenfalls am LogoiX Kundenschalter / Freilassing erwerben.
Grundsätzlich gilt: - Je empfindlicher oder schwerer eine Ware ist, desto mehr Innenverpackungsmaterial sollten Sie zum Schutz verwenden. Sie benötigen: - stabilen Karton, in den Ihre Ware gut hineinpasst und der noch genügend Spiel für eine gute Polsterung ringsum lässt. Der Karton sollte unbeschädigt, dick und stabil sein (dreilagiger Karton). Beschädigter oder zu dünner Karton knickt ein, wenn er belastet oder umgeladen/sortiert wird.
- genügend Luftpolsterfolie, sodass Sie Ihre Ware mindestens zweimal auf allen Seiten damit umwickeln können.
Schritt 1: Entfernen Sie sämtliche Aufkleber und Barcodes von gebrauchten Kartons. Polstern Sie den Boden Ihres Kartons z.B. mit Styroporchips. Dies ist wichtig, um Ihren Artikel ringsum zu schützen.
Schritt 2: Wickeln Sie den zu verpackenden Artikel mit der beiliegenden Luftpolsterfolie 2-3 Mal sorgfältig ein. Fixieren Sie die Luftpolsterfolie danach mit Packband.
Schritt 3: Stellen Sie den mit Luftpolsterfolie umwickelten Artikel in den Karton (wobei der Kartonboden gut mit Polstermaterial bedeckt sein muss). Nun füllen Sie den Karton mit z.B. Styroporchips auf. Bitte beachten Sie, dass an jeder Seite des Kartons gleichmäßig viel Polstermaterial vorhanden ist und der Artikel auch oben gut abgedeckt ist. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich der verpackte Artikel nicht mehr im Karton hin und her bewegen kann.
Schritt 4: Verkleben Sie den Karton mit dem beiliegenden Packband, wobei dieses längs und quer mindestens 2-3 Mal über den Karton geführt wird, bis dieser stabil verschlossen ist.
Bringen Sie den Versandaufkleber mit Ihrer Absender- und der Empfängeranschrift gut sichtbar auf.
Als Faustregel für die Verpackung gilt, dass ein Paket mit Inhalt eine Fallhöhe von ca. 80 cm ohne Beschädigung überstehen muss, das bedeutet lieber etwas mehr Verpackungsmaterial verwenden als zu wenig!
Ist eine Paketsendung - soweit dies von außen beurteilt werden kann - nicht oder nicht transportsicher verpackt, wird Sie vom Dienstleister nicht mitgenommen bzw. im Depot nicht weitertransportiert. Die etwaigen Mehrkosten für Stornierung, Sendungsrückführung oder Leerfahrt sind vom Auftraggeber zu tragen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Infos zum Thema: Leerfahrt / Auftragsstorno.
Große, schwere und sperrige Sendungen können nur "transportsicher verpackt" transportiert werden. Eine sichere Verpackung ist unerlässlich, um Ihre Ware vor Beschädigungen zu schützen. Der Versand von unverpackter Ware ist NICHT möglich!
Verpackungsvorgaben für den Transport von Speditionsgüter:
Möbel: Fixieren Sie Schubladen oder Türen mit Klebeband. Versenden Sie Schlüssel extra per Post oder sichern Sie diese gut innerhalb der Verpackung. Bewegliche Teile, wie Regalböden, müssen im Transportgut gegen Verrutschen gesichert oder gesondert verpackt und für einen Transport beauftragt werden.
Wenn Sie kein spezielles Möbelklebeband haben, bei welchem weder der Lack mit abgezogen wird noch der Kleber am Möbelstück haften bleibt, sollten Sie das Klebeband nicht direkt auf Ihr Möbelstück kleben, sondern eine Strechfolie zur Sicherung verwenden.
Polstern Sie Ecken, Kanten und Füße besonders gut mit Luftpolsterfolie oder mit speziellen Kanten- und Eckenschützern. Umhüllen Sie das Möbelstück anschließend komplett mit Luftpolsterfolie oder alternativ mit Möbeldecken, die Sie mit Strechfolie oder Klebeband sichern.
Haushaltsmaschinen: Waschmaschinen und Trockner müssen frei von Wasser- bzw. Waschmittelresten und fachgerecht für den Transport gesichert sein. Für den Versand von Waschmaschinen ist daher die Verwendung einer Transportsicherung zwingende Voraussetzung.
Kaffeemaschinen müssen frei von Wasser oder Kaffeeresten und besonders gepolstert verpackt und gesichert sein.
Kühl- und Gefrierschränke sind im abgetauten, trockenen und gereinigten Zustand zu übergeben.
Drehen Sie verstellbare Standfüße bis zum Anschlag rein und polstern Sie Ecken und Kanten besonders gut mit Luftpolsterfolie oder speziellen Ecken- und Kantenschützern. Umhüllen Sie das Gerät anschließend komplett mit Luftpolsterfolie.
Glaswaren: Glas- und Spiegelwaren (Fenster, Spiegel, Glasböden) verpacken Sie mit mindestens doppelter Schicht Luftpolsterfolie, schützen Sie Ecken und Kanten zusätzlich und kennzeichnen Sie die Flächen von allen Seiten gut sichtbar mit einem zusätzlichen Aufkleber "Vorsicht Glas - Zerbrechlich!"
Motoren und Getriebe: Lassen Sie Kraftstoff und Öl ab. Entfernen Sie alle Teile, die nicht fest angeschraubt sind und beim Transport verloren gehen können. Umhüllen Sie alle kratzempfindlichen Teile doppelt mit Luftpolsterfolie oder ausreichend Pappe. Verschrauben oder verzurren Sie das Gut transportsicher gegen Umfallen oder Verrutschen auf einer Einweg-Palette.
KFZ-Karosserieteile: Bei Türen, Motorhaube, Kofferraumdeckel oder andere Karosserieteilen müssen Sie die Ecken, Kanten und Flächen besonders gut mit Schaumstoff polstern und diese in stabiler Kartonage verpacken. Bei besonders empfindlichen Teilen (z.B. lackierte Karosserieteile) müssen mit einem stabilen Holzrahmen o.ä. umbaut und befestigt sein.
KFZ-Stoßstangen: Stoßstangen müssen mit dicker Luftpolsterfolie umwickelt und mit Klebeband gesichert werden. Stoßstangen mit großen Seitenteil müssen zudem gegen Rissbildung oder Bruch z.B. mit Holz verstärkt werden. Zudem empfohlen wird das Verpacken in eine geeignete Kartonage.
Fahrräder: Lösen Sie die Lenkerbefestigung und stellen Sie den Lenker parallel zum Fahrradrahmen. Befestigen Sie den Lenker in dieser Position. Entfernen Sie alle Teile, die nicht fest angeschraubt sind und beim Transport verloren gehen können.
Umhüllen Sie alle kratzempfindlichen Teile doppelt mit Luftpolsterfolie oder ausreichend Pappe. Fixieren Sie die Verpackung mit Klebeband. Pedale müssen Sie nicht abschrauben, aber mit Luftpolsterfolie oder Pappe sichern.
Reifen und Kompletträder: Insbesondere Alu- oder Chrom-Felgen erfordern eine stabile, sichere und stoßfeste Verpackung. Damit beim Transport keine Kratzer auf der Oberfläche verursacht werden, empfiehlt sich die Verwendung von Schaumstoff sowie dicker Kartonage. Dabei sollten die Reifen möglichst komplett mit stabiler Kartonage ummantelt und insbesondere im Bereich der Felgen zusätzlich durch Schaumstoff o.ä. abgepolstert werden. Zudem sollten Sie die Kartonage mehrfach mit starkem Klebeband sichern.
Reifen mit unempfindlicheren Stahlfelgen können auch in stabilen Reifentüten, die Sie von Ihrem Reifenhändler erhalten haben, versandt werden. Auch diese sollten zusätzlich fest mit starkem Klebeband gesichert werden.
Denken Sie bitte außerdem an die Beschriftung der einzeln verpackten Reifen mit der Empfängeradresse. Sollten sich versehentlich die Versandunterlagen während des Transports ablösen, sind Verwechslungen und Verzögerungen dadurch ausgeschlossen.
Ladehilfsmittel: Die Warenübernahme erfolgt in der Regel mit Ladehilfsmittel, wie z.B. Palette. Sollten Sie die Sendung mit Ladehilfsmittel übergeben, werden die Abmaße der übergebenen Ladehilfsmittel mit zur Berechnung des frachtpflichtigen Volumens herangezogen. LogoiX haftet nicht für diese Ladehilfsmittel und wird weder ein Ladehilfsmittelkonto führen noch die Rückgabe von Ladehilfsmitteln verfolgen.
nur PKW Reifen (nicht SUV- und Geländewagen), bis max. 15kg, max. Ø 65cm x 30cm Reifen mit einem Durchmesser über 65cm sowie LKW-, Traktor-, Baumaschinen-, Geländewagen- und Motorradreifen, können als Speditionsgut versendet werden.
- Bei mehreren Reifen, verzurren Sie die Reifen bitte paarweise und unzertrennlich miteinander, entweder mit: starken Klebeband, reißfesten Spanngurten oder Strechfolie mit Klebeband gesichert - Umwickeln Sie die den Reifengummi mit Klebeband um darauf den Adressenaufkleber ablösungssicher aufkleben zu können.
Bitte beachten: Kleben Sie niemals einen Paketaufkleber auf den "reinen Gummi", dieser hält nicht oder wird sich erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit ablösen.
Kompletträder über 19" sowie LKW-, Traktor-, Baumaschinen-, Geländewagen- und Motorradreifen, können verzurrt auf Palette, als Speditionsgut, transportiert werden!
WICHTIG. Jeden Reifen EINZELN verpacken und ggf. Radbolzen verlustsicher in einer Tüte an der Innenseite der Felge befestigen.
Insbesondere Alu- oder Chrom-Felgen erfordern eine stabile, sichere und stoßfeste Verpackung. Damit beim Transport keine Kratzer auf der Oberfläche verursacht werden, empfiehlt sich die Verwendung von Schaumstoff sowie dicker Kartonage. Dabei sollten die Reifen möglichst komplett mit stabiler Kartonage ummantelt und insbesondere im Bereich der Felgen zusätzlich durch Schaumstoff o.ä. abgepolstert werden. Zudem sollten Sie die Kartonage mehrfach mit starkem Klebeband sichern.
Reifen mit unempfindlicheren Stahlfelgen können auch in stabilen Reifentüten, die Sie von Ihrem Reifenhändler erhalten haben, versandt werden. Auch diese sollten zusätzlich fest mit starkem Klebeband gesichert werden.
- Aus Gründen der Haftung und als Nachweis fotografieren Sie bitte das verpackte Transportgut.
- Einen langen großen Karton oder eine Schutzhülle (PVC-Plane, Bettlacken, o.ä.) - Schaummatten, oder Luftpolsterfolie - Eine Plastiktüte und gutes Klebeband - Digi-Cam
- Umwickeln Sie den seitlichen Rahmen, Gabel & Federbeine zum Schutz mit Luftpolsterfolie - Entfernen Sie alle Zubehörteile z.B. Trinkflasche, zusätzliches Licht etc. - Stellen Sie den Lenker quer. - Montieren Sie Ihre Pedale ab. Das rechte Pedal hat ein Rechtsgewinde und lässt sich gegen den Uhrzeigersinn öffnen. Das linke Pedal hat ein Linksgewinde und lässt sich im Uhrzeigersinn öffnen. - Packen Sie die Pedale und sonstiges Zubehör (Trinkflasche, Schloss etc.) in eine Tüte und fixieren Sie diese sicher mit Klebeband am Rahmen oder auf dem Gepäckträger. - Fahrradkörbe können nicht mittransportiert werden. Diese müssen gesondert versendet werden. - Vermeiden Sie, dass Teile ungeschützt überstehen - Schützen Sie das Fahrrad mit ausreichender Verpackung (Stülpkarton ) gegen Kratzer und Abschürfungen, insbesondere den Sitz, die Federgabel und die Lenkergriffe. - Bringen Sie den LogoiX-Adressenaufkleber gut sichtbar und verlustsicher an
- Das Fahrrad muss rollbar sein - Tandem-Fahrräder und Fahrräder mit Verbrennungsmotoren sind nicht zum Transport zulässig. - Bitte beachten Sie, dass bei nicht ausreichender Verpackung kein Versicherungsschutz für den Auftraggeber besteht. - Aus Gründen der Haftung und als Nachweis fotografieren Sie bitte das "verpackte Transportgut".
Eine digital signierte Rechnung ist eine gemäß der Signaturverordnung SigV 2001 erstellte Rechnung, die eine elektronische Signatur enthält. Sie wird durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert und gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, dass die Rechnung eindeutig vom Absender stammt und nicht nachträglich verändert wurde. Die Firma LogoiX arbeitet mit der Zertifizierungsstelle D-TRUST zusammen. Eine digital signierte Rechnung ist ein urkundliches Dokument und somit vorsteuerabzugsfähig. Diese Rechnungen müssen, genauso wie Rechnungen in gedruckter Form, zehn Jahre zur Vorlage beim Finanzamt archiviert werden. Die PDF-Dokumente können z.B. auch auf einer CD-ROM abgespeichert werden.
Nein, bei Firmenkunden! Diese müssen alle digital signierten PDF-Rechungen speichern und mindestens zehn Jahre zur Vorlage beim Finanzamt archivieren (Für Gewerbetreibende). Die PDF-Dokumente können z.B. auf einer CD-ROM abgespeichert werden.
Für die Prüfung der LogoiX-Rechnungssignatur, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, Version 7.0 (oder höher). Diesen können Sie kostenfrei auf der Homepage von Adobe downloaden:
Folgen Sie auf der Adobe Website bitte den Anweisungen zum Download und Installation des Adobe Acrobat Reader. Danach starten Sie Ihren Computer neu. Nach der erfolgreichen Installation der Software, können Sie die Signatur überprüfen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechnungen (Rechnungsbetrag und -kopie) der letzten 18 Monate in Ihrem LogoiX-Kundenportal online einzusehen. Sie können sich die Rechnungen bequem, kostenlos und ohne Zeitverzug online als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Loggen Sie sich hierzu einfach mit Ihrer bei LogoiX angemeldeten E-Mail-Adresse oder Ihrer LogoiX Kundennummer und Ihrem Passwort unter www.LogoiX.com ein. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie dieses online anfordern und danach sofort auf Ihre Rechnungen zugreifen.
Rechnungen bleiben bis 18 Monate im Kundenportal-Archiv abrufbar und werden danach bei einem externen Sicherungsunternehmen gespeichert.
Ältere Rechnungsduplikate anfordern: Alternativ hierzu können Sie das gewünschte Rechnungsduplikat in Papierform auch über unsere Kundenbetreuung anfordern. Der Versand erfolgt dann gebührenpflichtig per Post. Die Servicegebühr für bis zu 18 Monate alte Rechnungen in Papierform beträgt 5 € pro Duplikat (inkl. EU weiten Postversand). Ältere Dokumente werden aus dem LogoiX-Langzeitarchiv /Frankfurt am Main entnommen und von einer extern beauftragten Kanzlei verarbeitet und anschließend auf dem Postweg an den Auftraggeber EU-weit versendet. Die Kanzlei verrechnet für Ihre Aufwendungen pro Dokument 10,00 EUR (inkl. Postversand) an den Auftraggeber.
Teilen Sie uns in diesem Fall bitte Ihren Auftrag unter Angabe Ihrer Rechnungsanschrift mit.
Jede Kontobewegung (Einzahlung, Auszahlung, Überweisung) wird in Ihrem LogoiX-Kundenkonto automatisch & elektonisch gebucht. Für jede Zahlung/Überweisung wird ein Beleg erstellt:
**Bei geleisteter BAR-Zahlung für eine Kontoaufladung (am LogoiX-Kundenschalter) erhalten Sie einen schriftlichen Beleg.
**Bei einer eingegangenen ONLINE-Zahlungen/Überweisungen finden Sie den druckbaren Beleg in Ihrem persönlichen LogoiX-Kundenportal unter www.LogoiX.com "mein LogoiX" - "Rechnungen"
Nur als gewerblicher Kunde erhalten Sie (lt. Verordnung) zum Nachweis einer Versendung durch LogoiX in ein anderes EU-Land, einen Verbringungsnachweis. Gewerblicher Kunde müssen diesen Verbringungsnachweis zusammen mit der Versandrechnung aufbewahren. LogoiX-Firmenkunden finden Sie den jeweiligen Verbringungsnachweis bei den Rechnungsaufstellungen in Ihrem persönlichen LogoiX-Kundenportal "mein LogoiX" - "Rechnungen"
Bei gewerblichen Firmenkunden mit gültiger und geprüfter (UID-Nr.) Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer kann in bestimmten Versand- /Transport-Leistungen (lt. EU-Gesetzgebung) die Steuerschuldnerschaft auf den Leitungsempfänger übergehen. In diesem Fall wird diese Rechnung NETTO ausgestellt.
Beim Paketversand vom LogoiX-Kundenschalter in Freilassing: bis max. 20.000,-- Euro / pro Sendung
Beim Speditionstransport vom LogoiX-Kundenschalter in Freilassing: bis max. 50.000,-- Euro / pro Auftrag
Für alle andern Versand- / Transportarten gilt: -Im Speditionstransport: bis max. 25.000,00 EUR pro Auftrag -Im Bring-In - Post/Österreich: bis max. 2.500,00 EUR pro Sendung. -SAM-PAK (Sammelpaket nach Deutschland): bis max. 2.500,00 EUR für den Gesamtwert pro Sammelpaket
* Gewichts- & Lieferantenabhängig. Diese Sendungen sind für die Erstellung von Nachweisfotos und eines Versicherungsbriefes an LogoiX bitte unverschlossen und mit Wertnachweis (Kaufnachweis, Rechnung, etc.)zu übergeben.
Standardmäßig ist ein Speditionsauftrag NICHT VERSICHERT. TIP: Ein Abschluß einer Transportversicherung ist optional durch den Auftraggeber möglich und wird durch LogoiX ausdrücklich empfohlen.*
*Voraussetzung im Falle einer Schadensregulierung ist dennoch eine schriftliche Schadensbestätigung bei Übernahme des Gutes durch den Übernehmer auf den Transportpapieren/Lieferscheinen des Transporteurs.
VOR Übernahme einer Sendung & VOR der zu leistenden Unterschrift gilt: Prüfen Sie bitte die Sendung auf Beschädigung an Verpackung oder Inhalt und auf die Vollständigkeit.
**** Bei Speditionsanlieferung gilt: 1.) Äußerlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt oder Verluste müssen „VOR Übernahme“ des Gutes durch einen entsprechenden schriftlichen Vermerk auf dem Frachtbrief, und vom Fahrer unterzeichnet, festgehalten werden. Andernfalls lehnen Sie eine Übernahme ab. 2.) Eine Durchschrift dieses Frachtbriefes ist aufzubewahren. Den Frachtzustand bitte fotografieren.
**** Bei Paketzustellung von GLS oder DPD gilt: 1.)Die Sendung ist „VOR Übernahme“ auf Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt zu prüfen. 2.) Sollte die Verpackung eingedrückt oder beschädigt sein, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung. 3.) Sollte eine Beschädigung des Inhaltes zu vermuten sein, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung. ANDERNFALLS und im Falle eines Totalschadens notieren Sie sich die Paketnummer & Namen des Paketdienstes und verweigern die Annahme mit dem Vermerk: “Annahme verweigert wegen Beschädigung.“
**** Bei Paketzustellung von Post und DHL gilt: 1.) Bei äußerlich erkennbaren Schaden ist dieser „VOR Übernahme“ der Sendung vom Auslieferungsfahrer bzw. vom Auslieferungspostamt aufnehmen zu lassen. ANDERNFALLS notieren Sie sich die Paketnummer & Namen des Paketdienstes und verweigern die Annahme mit dem Vermerk: “Annahme verweigert wegen Beschädigung.“
HINWEIS: Ein verdeckter Schaden muss immer innerhalb 24Std. nach Zustellung. (Werktag) gemeldet werden !
**** Bei Speditionsanlieferung gilt: 1.) Sendung unverändert liegen lassen. TIP: evtl. fotografieren. 2.) Transportunternehmen (siehe Frachtbrief) unverzüglich schriftlich zur Besichtigung auffordern 3.) Zustand der Sendung vom Beauftragten des Transportunternehmens bescheinigen lassen.
**** Bei Paketdiensten GLD und DPD gilt: Ware einschließlich der Verpackung liegen lassen. TIP: evtl. fotografieren. Sofortige Benachrichtigung an LogoiX KG unter Angabe des Paketdienstleisters & der Paketnummer.
**** Bei Post- / DHL-Sendungen gilt: Die Sendung ist der Schaden innerhalb 24Std. nach seiner Zustellung unverzüglich dem Zustell- bzw. Ausgabe-Postamt unter Vorlage der gesamten Sendung anzuzeigen. Ein Schadens-/Verpackungs-Protokoll wird erstellt.
**** WICHTIG **** Bitte bewahren Sie bis zur Klärung der Schadensursache immer das Verpackungsmaterial samt Ware auf. Bei Nichtbeachtung oben genannter Vorgaben kann die Leistungspflicht / Haftung erlöschen.
Einen fehlenden Nachnahmebetrag zu einem Versand/Transport durch Logoix melden Sie bitte in Ihrem Kundenportal unter "mein LogoiX". Klicken Sie bitte folgenden Menuepunkt an: "Schadensfall / Verlust"
Folgen Sie der Menue-Eingabe: "Ich habe die Nachnahme-Zahlung noch nicht erhalten"
In der Regel kann bei Ihnen die Standard-Schriftgröße im Browser oder im Betriebssystem verstellt sein. Bitte prüfen Sie, ob bei Ihrem Browser z.B. im Internet Explorer unter dem Menüpunkt "Ansicht","Schriftgrad" - "mittel" eingestellt ist, was dem Standard entspricht. Dann wird Ihnen die Website der LogoiX Logistics korrekt und gut leserlich dargestellt.
Packgut: Die Ware, die verpackt wird, bezeichnet man als Packgut.
Packstoffe: Als Packstoffe werden die Materialien bezeichnet, aus denen die Verpackung besteht. Beispiele hierfür sind: Papier, Karton, Vollpappe, Wellpappe, Holz, Blech, Kunststoff, Glas etc. Diese Bezeichnungen stellen jedoch nur Oberbegriffe dar. Um eine genaue Definition des Packstoffes zu erhalten, muss noch die genaue Ausführung angegeben werden:
Holzverpackungen können z. B. aus Holzarten, wie Fichte, Tanne, Kiefer, Rotbuche oder Pappel, bestehen. Kunststoffverpackungen werden aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyurethan (PU), Polystyrol (PS), Polyamiden (PA) etc. hergestellt. Bei Wellpappen werden u.a. die Anzahl der Wellen, die Wellengröße, die Materialdicke und die Flächengewichte angegeben. Papier wird je nach Eigenschaft in verschiedene Sorten unterschieden, wie z. B. Packpapier, nassfestes Papier, Krepppapier, beschichtete Papiere mit Sperrschichtmaterial oder behandelte Papiere, z.B. mit VCI (Volatile Corrosion Inhibitor).
Packmittel: Packmittel ist die Bezeichnung für das Behältnis, in dem das Packgut (die Ware) verpackt wird. Es werden z.B. folgende Packmittel unterschieden: Schachtel, Kiste, Verschlag, Sack, Dose, Tonne, Glas, Flasche, Kanister, Beutel, Schrumpfhaube etc.
Packhilfsmittel: Packhilfsmittel sind Materialien, die die Festigkeit der Packmittel erhöhen oder erst möglich machen, wie z. B. Nägel, Klebebänder, Klammern und Umreifungen, die den Zusammenhalt von Kisten und Schachteln gewährleisten.
Ebenfalls zu den Packhilfsmitteln gehören Label, wie z. B. Etiketten auf Getränkeflaschen, die Banderolen auf Dosen und Verschlüsse von Flaschen und Gläsern, Kennzeichnungsmittel (z.B. Warnzettel), Trockenmittel, Sicherungsmittel (z.B. Plombe, Siegel) oder Polstermittel (Eckpolster, Luftkissen usw.).
Transportverpackung: Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verpackungsverordnung zählen zur Transportverpackung:
" Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind und die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren, oder die aus Gründen der Sicherheit des Transportes verwendet werden."
Im Gegensatz zu den Verkaufsverpackungen werden die Transportverpackungen nach dem Transport zum Händler (Großhandel, Einzelhandel etc.) entfernt und die Ware ohne diese Verpackung an die Verbraucher oder Dritte weitergegeben.
Verpackungen, die dem Endverbraucher geliefert werden und an denen dieser kein Interesse hat, werden ebenfalls als Transportverpackungen bezeichnet.
Beispiele für Transportverpackungen sind:
Pappepaletten und Folien als Verpackung für Getränkedosen Kisten für Investitionsgüter, wie z. B. Maschinen, Motoren etc. Schachteln und Folien, die als Verpackungsmaterial für Möbel dienen Schachteln, in denen eine größere Stückzahl einer Ware zusammengefasst wird, wie z. B. Zahnpastatuben, Konserven
Umverpackung: Zur Umverpackung gehören gemäß dem § 3 Absatz 1 Satz 3 der Verpackungsverordnung:
"Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, als zusätzliche Verpackung um Verkaufsverpackungen
die Abgabe von Waren im Wege der Selbstbedienung zu ermöglichen oder die Möglichkeit des Diebstahls zu erschweren oder zu verhindern oder überwiegend der Werbung zu dienen."
Beispiele:
Schachteln, in denen Zahnpastatuben verpackt sind Schachteln, in denen wertvolle Getränkeflaschen verpackt sind Schachteln, in denen mehrere Zigarettenschachteln verpackt sind
Verkaufsverpackung: Die Verkaufsverpackung wird in § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verpackungsverordnung wie folgt beschrieben:
"Geschlossene oder offene Behältnisse und Umhüllungen von Waren wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Kartonagen, Schachteln, Säcke, Schalen, Tragetaschen oder ähnlich Umhüllungen, die vom Endverbraucher zum Transport oder bis zum Verbrauch der Waren verwendet werden. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung sind auch Einweggeschirr und Einwegbestecke."
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Endverbraucher ihre Funktion verlieren, es sei denn, die Verpackung wird dem Endverbraucher geliefert, und dieser hat kein Interesse an dieser Verpackung.
Die Bezeichnung einer Verpackung als handelsübliche bzw. seemäßige Verpackung war lange Zeit weit verbreitet und ist es zum Teil immer noch. Da es sich hierbei jedoch um relativ „schwammige" Begriffe handelt und eine genaue Definition einer solchen Verpackung nicht gegeben ist, sollten sie vermieden werden. Auch eine schlechte Verpackung kann handelsüblich sein.
Die handelsübliche Verpackung richtet sich nur nach bestimmten Gepflogenheiten, die im Land des Versenders üblich sind. Man muss hierbei die Anforderungen berücksichtigen, die während des Transportes an die Ware gestellt werden, wie z. B. Reiseroute, Dauer der Reise, Bestimmungsort, Lagerdauer, evtl. Nachreisen.
Mit der Bezeichnung seemäßige Verpackung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verpackung zusätzlich noch den Belastungen des Seetransportes und damit den höheren Beanspruchungen standhalten soll. Es wird dabei jedoch oft nicht beachtet, dass die größten Belastungen nicht während des Seetransports selber auftreten, sondern beim Umschlag der Waren (durch Stoßen, Schieben, Umstürzen etc.).
Die Bezeichnungen handelsübliche und seemäßige Verpackung führen in Problemfällen immer wieder zu Streitigkeiten, da sie nicht definiert sind. Es ist daher sinnvoll, in vertraglichen Abmachungen die Art der Verpackung genau zu definieren. Dies kann z. B. durch Angabe der folgenden Kriterien erfolgen:
Packstoff Packmittel Packhilfsmittel Einzuhaltende Normen und Gesetze Ausführungsart Festigkeitsanforderungen
In den Versicherungsbedingungen wird mittlerweile von beanspruchungsgerechter Verpackung gesprochen, wodurch eine genauere Beschreibung der Verpackung erreicht wird und im Schadenfall eher beurteilt werden kann, ob eine Verpackung ausreichend oder mangelhaft war.
Beide Verpackungsarten dienen zur Zusammenfassung von Einzelpackungen, Gebinden oder Packgütern auf einer Palette zu einer Ladeeinheit.
Schrumpfverpackung: Beim Schrumpfen wird das Packgut von einer Schrumpffolie (Flach- oder Schlauchfolie) umschlossen, an noch offenen Stellen verschweißt und von der Folienbahn getrennt oder mit einer Schrumpfhaube abgedeckt. In Abhängigkeit von Form und Gewicht des Packgutes, sind als Packstoff PE- oder Weich-PVC-Folie mit einer Dicke von 0,01 bis 0,2 mm einzusetzen, wobei PE-Folien besonders für schweres Packgut geeignet sind. Im Schrumpfofen oder mit besonderem Handgerät wird die Folie von außen erwärmt. Dabei wird die in der Folie vorhandene "eingefrorene" Spannung freigesetzt. Schrumpffolien werden sowohl monoaxial (in einer Richtung) als auch biaxial (in zwei Richtungen) verstreckt hergestellt. Während des Abkühlvorganges schmiegt sich die Folie dann mit sehr geringem Flächendruck an das Packgut an. Die Reißfestigkeit von Schrumpffolien nach DIN 53371 beträgt in Längsrichtung 1,8 bis 3,2 Nm/mm² und in Querrichtung 1,6 bis 2,5 Nm/mm². Soll die Schrumpfverpackung u.a. als Transportsicherung dienen, ist die VDI-Richtlinie 3968 Blatt 4 zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Druckfestigkeit der Packgüter sowie variierender Ladungsfläche, -höhe und -gewicht gibt es keine Einschränkungen. Scharfkantige Packgüter sollten mit entsprechend dicker Folie oder Kantenschutz geschrumpft werden. Beim Schrumpfen von Palettenladungen sollte die Folie so eingesetzt werden, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks reicht, nur so kann die Ladung nicht verrutschen und als funktionelle Ladeeinheit bezeichnet werden. Ist die Grundfläche des Packgutes kleiner als die Palettenfläche, ist sicherzustellen, dass das Packgut fest mit der Palette verbunden ist, bevor es geschrumpft wird. Staub- und Feuchtigkeitsschutz ist bei Innenlagerung gegeben. Besonders hygroskopische Waren erfordern eine Unterfolie auf der Palette oder andere Schutzmaßnahmen. Schrumpfverpackungen bieten psychologischen Diebstahlschutz.
Streckverpackung (Stretch-Verpackung): Beim Strecken (Stretchen) werden eine oder mehrere Flachfolien mechanisch unter Spannung gebracht und wendelförmig um das Packgut gewickelt. In Abhängigkeit von Form und Gewicht des Packgutes, sind als Packstoff PE- oder Weich-PVC-Folie mit einer Dicke von 0,01 bis 0,05 mm einzusetzen, wobei die Streckverpackung jedoch nur bei geringen Gewichten und festen Verbunden angewendet werden sollte. Das Folienende wird versiegelt oder angestrichen. Die Ladeeinheit wird durch die Spannung zusammengehalten. Soll die Streckverpackung u.a. als Transportsicherung dienen, ist die VDI-Richtlinie 3968 Blatt 5 zu berücksichtigen. Die Vorspannung beim Stretchen darf die Druckfestigkeit des Packgutes nicht überschreiten. Mit niedriger Vorspannung reduziert sich jedoch eine Transportsicherung. Die Transportsicherung wird durch Über- oder Unterstapelung der Palettengrundfläche ebenfalls vermindert. Für unterschiedliche Ladungsflächen, -höhe und -gewicht gibt es keine Einschränkungen. Scharfkantige Packgüter sollten nur mit Kantenschutz gestretcht werden, da sich bereits beim Strechtvorgang Risse bilden können. Beim Strecken von Palettenladungen sollte die Folie so eingesetzt werden, dass sie über den unteren Rand des Palettendecks reicht, nur so kann die Ladung nicht verrutschen und als funktionelle Ladeeinheit bezeichnet werden. Staub- und Feuchtigkeitsschutz bei der Innenlagerung kann nur mit zusätzlichem Ladungsdeckblatt erreicht werden. Besonders hygroskopische Waren erfordern ebenfalls ein Ladungsdeckblatt sowie eine Unterfolie auf der Palette oder andere Schutzmaßnahmen. Streckverpackungen bieten psychologischen Diebstahlschutz.
Häufig werden Waren transportiert, die gegenüber mechanischen Beanspruchungen besonders empfindlich sind und aus diesem Grund vor Beschädigungen durch die Einwirkung von Stößen, Erschütterungen oder Vibrationen während des Transportes geschützt werden müssen. Deshalb werden sie innerhalb der eingesetzten Versandverpackung zusätzlich durch Polstermittel geschützt.
Besonders empfindlich und vor mechanischen Einwirkungen zu schützen, sind zum Beispiel leicht zerbrechliche Waren, wie Glas, Keramik, Porzellan oder empfindliche Elektronikerzeugnisse, wie zum Beispiel Computer und Unterhaltungselektronik.
Neben dem Schutz der Packgüter können Packstücke mit Hilfe von Polstermitteln auch normgerecht gestaltet werden. Die Polstermittel dienen als Adapter zwischen nicht normgerechten Packgütern und der Verpackung (Modulität von Versandstücken).
Polstermittel absorbieren einen Teil der bei Stoß- und Fallbeanspruchungen entstehenden Bewegungsenergie und vergrößern den Bremsweg des Packgutes. Bei richtiger Auswahl und Dimensionierung des Polstermittels wird so sichergestellt, dass das Packgut keine Beschädigungen erleidet.
Polstermittel müssen insbesondere die folgenden vier Hauptanforderungen erfüllen:
° Die Rückstellkraft ist eine der wichtigsten Eigenschaften eines Polstermittels. Durch sie wird gewährleistet, dass das Packgut auch bei mehrmaliger, gleichartiger Belastung dauerhaft geschützt wird. Ist die Rückstellkraft zu klein, verringert sich bei ständiger Belastung der Bremsweg, so dass entstehende Bewegungsenergie nicht mehr ausreichend absorbiert werden kann und das Packgut unter Umständen beschädigt wird. ° Polstermittel müssen klimatischen Einflüssen, wie z. B. Feuchteeinflüsse durch hohe rel. Luftfeuchtigkeit, direkte Sonneneinstrahlung und extreme Temperaturunterschiede, gegenüber unempfindlich sein und dürfen dadurch keine negativen Beeinträchtigungen ihrer Wirkungsweise erleiden. Besonders bei korrosionsgefährdeten Packgütern ist es wichtig, dass die Polstermittel nicht hygroskopisch sind und damit nicht korrosionsfördernd wirken. Sie sollten des Weiteren keine aggressiven Bestandteile (pH-Wert neutral) enthalten, die zur Korrosion beitragen könnten. Polstermittel und Packgut dürfen keine Wechselwirkungen eingehen und sich eventuell gegenseitig negativ beeinflussen. ° Die Anwendung des Polstermittels sollte wirkungsvoll, einfach, umweltgerecht und kostengünstig sein.
Um das Polstermittel ausreichend dimensionieren zu können, muss bekannt sein, welche Belastungen es übersteht, ohne Schaden zu nehmen. Da besonders technische Geräte heutzutage aus diversen Bauteilen mit den verschiedensten Empfindlichkeitsstufen bestehen, ist eine allgemeingültige Einteilung der Waren recht schwierig. Genaue Auskünfte über die Empfindlichkeit der Ware kann in jedem Fall der Hersteller geben.
Ermittelt wird die Empfindlichkeitsstufe einer Ware mit Hilfe des zulässigen g-Wertes. 1g ist das Maß der Erdbeschleunigung (9,81 m/s2), also die Kraft, die normalerweise auf einen Gegenstand auf der Erde einwirkt.
Wirkt nun eine Beschleunigung von 2 g (zum Beispiel beim schnellen Durchfahren einer Kurve), so verdoppelt sich das Gewicht des betreffenden Gegenstandes. Genau dies geschieht mit einem Transportgut, welches auf der Ladefläche eines LKW oder in einem Seecontainer verstaut ist.
Neben der Beschleunigung muss jedoch immer auch noch die Stoßdauer beachtet werden. Je länger der Stoß andauert, desto größer ist die Gefahr einer Beschädigung.
° Transportbeanspruchung Der zweite wichtige Punkt bei der Auswahl eines Polstermittels sind die während des Transportes auftretenden Beanspruchungen. Diese können sehr unterschiedlich sein, und ihre genaue Ermittlung ist sehr schwierig. Die größten Beanspruchungen treten auf, wenn die Packgüter geworfen oder fallengelassen werden. Daher wird die mögliche Fallhöhe eines Packgutes in Abhängigkeit von seinem Gewicht als Maß für die Beanspruchung genommen.
In den Vorschriften z.B. bei einer Spedition und der Post sind die zulässigen Fallhöhen von Packstücken wie folgt geregelt:
Vorschrift Gewicht des Packstückes zulässige Fallhöhe Deutsche Bahn 50 kg 52 cm 75 kg 46 cm 100 kg 40 cm 150 kg 27 cm 200 kg 15 cm Post keine Gewichtsbeschränkung 60...80 cm
° Luftkissenpolster Luftkissenpolster bestehen aus einer elastischen Folie, die mit Luft gefüllt wird. Im Ruhezustand wirkt nur die statische Belastung durch das Packgutgewicht auf das Polster. Kommt es zusätzlich zu dynamischen Belastungen, werden diese durch das Eindrücken des Kissens gedämpft.
Die Menge der eingefüllten Luft kann je nach den jeweiligen Eigenschaften und Anforderungen des Packgutes variiert werden. Luftkissenpolster werden in verschiedenen Größen und Bauarten vertrieben. Die Spanne reicht von Kugeln, normalen Kissen bis hin zu Eck- und Kantenpolstern sowie Polstern in Schlauchform.
Luftkissenpolster werden hauptsächlich in Containern und Eisenbahnwaggons eingesetzt und selten in Lkw.
Vorteile des Luftkissenpolsters:
leichte Handhabbarkeit nicht hygroskopisch sehr variabel einsetzbar wenig anfällig gegenüber extremen klimatischen Verhältnissen (Wärme, Kälte) hohe Rückstellkraft und optimale Dämpfungseigenschaften
Nachteil des Luftkissenpolsters:
anfällig gegen spitze und scharfe Gegenstände, wie Nägel o.ä.
° Luftpolsterfolien Die Wirkungsweise der Luftpolsterfolien entspricht grundsätzlich der der Luftkissenpolster. Sie bestehen aus zwei aufeinander geschweißten Kunststofffolien, von denen eine völlig glatt und die andere mit kleinen, runden Vertiefungen versehen ist, in denen sich nach dem Zusammenschweißen die erforderliche Luft befindet. Luftpolsterfolien werden hauptsächlich innerhalb von Packmitteln eingesetzt. Die Vor- und Nachteile entsprechen im wesentlichen denen der Luftkissenpolster.
° Faserpolster Faserpolster gelten als hochwertiges Polstermaterial für Packgüter mit hohen Anforderungen. Sie werden aus Tierhaaren oder Kokosfasern hergestellt. Nach der Reinigung und Verarbeitung zu Vliesen werden die Fasern mit einem Gummiüberzug versehen und durch die Vulkanisierung fest miteinander zu Platten verbunden.
Faserpolster sind relativ unempfindlich gegenüber Feuchte- und Temperatureinflüssen. Sie besitzen auch bei dauerhaften Belastungen eine sehr gute Rückstellkraft.
° Polstermittel aus Schaumkunststoffen Polstermittel aus Schaumkunststoffen werden hauptsächlich aus den Materialien Polystyrol (PS), Polyurethan (PU) und Polyäthylen (PE) hergestellt. Die Schaumkunststoffe werden in weiche, halbharte und harte Ausführungen unterschieden. Wichtig für ihre Polstereigenschaften ist neben dem Raumgewicht auch ihre Zellstruktur. Im folgenden wird kurz auf die speziellen Eigenschaften der verschiedenen Ausgangsmaterialien eingegangen.
° Polystyrol (PS): PS ist ein eher weicher, elastischer Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in denen sich die für die Federeigenschaft benötigte Luft befindet. Die Rückstellkraft ist jedoch begrenzt.
° Polyurethan (PU): PU werden als weiche, halbharte und harte Kunststoffe mit offener Zellstruktur hergestellt. Für den Bereich des Verpackungswesens werden hauptsächlich weiche und halbharte Polyurethane eingesetzt. PE-Schaumstoffe haben jedoch zwei entscheidende Nachteile. Zum einen sind sie sehr teuer, wodurch ihr Einsatz häufig von vornherein ausgeschlossen wird, zum anderen sind sie nicht witterungsbeständig.
Tragen Sie die gesuchte LIX-Paketnummer auf der rechten Seite bei "Track & Trace" ein. (zB. LIX12345678912)Anschließend finden Sie alle Durchlauf-Stationen Ihrer Paketsendung -bis hin zur Zustellung.
Mit der LogoiX-Sendungsverfolgung "Track & Trace" behalten Sie Ihre Sendung ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung immer im Blick und können jederzeit den Status Ihrer Sendung einsehen.
Geben Sie bitte auf der rechten Seite unter "Track & Trace" die gewünschte LogoiX-Paketnummer (zB. LIX123456789) ein.
Mit der LogoiX-Sendungsverfolgung "Track & Trace" behalten Sie Ihre Sendung ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung immer im Blick und können jederzeit den Status Ihrer Sendung einsehen, bis hin zum Empfänger.
Päckchen und Pakete können innerhalb der EU im Allgemeinen ohne Zollformalitäten versendet werden Ausnahmeregelungen gelten allerdings beim Versand bestimmter Warengruppen z.B. Waffen, Feuerwerkskörper, Alkohol, Tabakwaren, Parfüm oder Kaffee-Produkte Ausnahme Tabakwaren: laut Tabaksteuergesetz dürfen generell keine Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen (also auch Zigaretten aus einem EU-Land) nach Deutschland oder Österreich per Post versendet werden. Ausnahme alkoholhaltige Getränke , sogenannte Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe), Kaffee-Produkte. Werden alkoholhaltige Getränke (ausgenommen Wein*) und Kaffee-Produkte innerhalb der EU von Privat an Privat verschickt, gelten diese Waren als gewerblich bezogen, weil die Waren nicht selbst transportiert wurden. Für solche Produkte müssen also die jeweiligen Verbrauchsteuer (Kaffeesteuer, Branntweinsteuer etc.) an das zuständige Zollamt entrichtet werden. *Für Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben. Wein kann also für den privaten Verbrauch steuerfrei nach Deutschland per Post versendet werden. Im Großen und Ganzen gelten zwar in den EU-Mitgliedsländern einheitliche Regelungen im länderübergreifenden Warenverkehr (z.B. beim Postversand), allerdings sind auch weiterhin länderspezielle Einfuhrbestimmungen und Steuergesetze gültig. So dürfen beispielsweise nach Frankreich und Italien keine gefälschte Markenprodukte, auch nicht für den privaten Gebrauch eingeführt werden (in Deutschland für den privaten Gebrauch erlaubt). Gefälschte Kleidung, Schuhe, Schmuck etc. gilt dort generell als nicht verkehrsfähig, also nicht für den Handel und Versand zulässig, dürfen somit beschlagnahmt und vernichtet werden. In Deutschland ist z.B. allgemein der Erwerb von Nazisymbolen, Nazischriften etc. verboten und demnach nicht verkehrsfähig. Zur Vermeidung von Problemen gilt die dringende Empfehlung, sich vor dem Postversand, über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes zu informieren.
Für Tabakwaren - gilt auch für Schnupftabak und Kautabak - besteht auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Auch das Tabaksteuergesetz verbietet den Versandhandel mit Tabakwaren (§ 30 TabStG). Das bedeutet, dass die Bestellung sowie der Bezug von Tabakwaren über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon, Teleshopping, E-Mail und dgl. verboten ist. Dies gilt sowohl bei einem Bezug aus Nicht-EU-Staaten als auch bei einem Bezug aus EU-Staaten.
Für im Ausland bestellte und ins Steuergebiet gelieferte Tabakwaren entsteht in Österreich die Steuerschuld, wobei die Erwerberin/der Erwerber neben dem Versandhändler zum Steuerschuldner wird.
Die verbotene Bestellung führt zu einem Finanzstrafverfahren.
Durch Geoblocking etwa konnten Händler ausländische Käufer von Angeboten ausschließen oder sie automatisch auf Webseiten mit höheren Preisen weiterleiten. Die neue Regelung verbietet es Online-Händlern nun, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohn- oder Firmensitzes zu diskriminieren.
Online-Kunden in der EU haben seit 03.12.2018 einen besseren Zugang zum Einkauf in an-deren EU-Ländern. Die neue EU-Regelung gegen Geoblocking beim Online-Shopping ist nun in Kraft. Verbraucher in Europa können künftig leichter im Internet einkaufen. Eine neue Regelung zum Online-Shopping trat in Kraft, die das sogenannte Geoblocking verbietet. Damit soll Gleichstellung im Wettbewerb gestärkt werden.
„Mit den neuen Vorschriften bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit auch bessere Angebote", teilte der zu-ständige EU-Kommissar Andrus Ansip mit. Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich vor einigen Monaten nach mehrjährigen Verhandlungen auf die Gesetzesänderung geeinigt.
Alle Beschränkungen entfallen mit der Verordnung aber nicht. So muss eine Bestellung nicht ausgeführt werden, wenn die Gefahr der Nichtzahlung droht. Es muss auch nicht geliefert werden, wenn es rechtliche Hürden gibt - beispielsweise bei der Lieferung von Feuerwerks-körpern, Gefahrgut, Spirituosen, Tabakwaren, etc..
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